Ehescheidungen in Rosenheim

Das zweite „Ja‘‘ ist meist das Endgültige

von Redaktion

Wenn es um das Ende einer Ehe geht, sind sich die Ex-Liebenden häufig einig, einen Schlussstrich zu ziehen: Von 99 Scheidungsanträgen in Rosenheim wurden 2017 von den betroffenen 82,83 Prozent im Einverständnis darüber gestellt, dass es so nicht weitergehen kann.

Rosenheim – Die absolute Zahl der Scheidungen liegt in Rosenheim damit um 15 niedriger als 2016. Was voll im Bayerntrend ist, denn auch da sank die Zahl der Scheidungen – um 1535 von 24134 auf 22599.

Von den Ehefrauen stammten laut den Daten des Landesamtes für Statistik bayernweit lediglich 48,50 Prozent und damit weniger als die Hälfte der Scheidungsanträge (mit oder ohne Zustimmung des Mannes, meistens aber mit).

Offenbar haben sich inzwischen die Männer emanzipiert: Im Jahr 2000 wollten noch mit fast 58 Prozent mehr Frauen als Männer einen Schlussstrich ziehen. In Rosenheim kamen 50,51 Prozent der Anträge von Frauen (Jahr 2000: 41,11 Prozent).

Weiter aufgeschlüsselt: In 48 Fällen stellten in Rosenheim die Frauen den Scheidungsantrag mit Zustimmung des Mannes, in zwei Fällen ohne. Bei den Männern hatten 34 Antragsteller die Zustimmung der Frau, eine nicht. Und in 14 Fällen stellte das Noch-Ehepaar gleich gemeinsam den Antrag, Ex-Ehepaar zu werden.

Widerstand

ist zwecklos

Wer seine Zustimmung gibt oder verweigert ist egal, wenn es um die Durchsetzung einer Scheidung geht. Denn Widerstand ist zwecklos. Er kann die Trennung maximal drei Jahre verhindern: Die Regeltrennungszeit beträgt laut Gesetz ein Jahr. Im Juristen-Deutsch: „Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Ehescheidung zustimmt“ (Paragraf 1566 Bundesgesetzbuch). Widerspricht ein Ehegatte der Ehescheidung nach Ablauf des Trennungsjahrs und findet er einen Richter, der keinerlei Tatsachen feststellen kann, die für ein Scheitern der Ehe sprechen, kann eine Ehe gegen den Willen eines Ehegatten nach drei Jahren geschieden werden. Dann aber ist endgültig Schluss.

Ex-Partner sträuben sich drei Jahre lang

Von den 99 Scheidungen in Rosenheim erfolgten 74 nach einjähriger Trennung. In 25 Fällen sträubte sich ein Ex-Partner drei Jahre lang, wieder als Single oder alleinerziehende Mutter beziehungsweise alleinerziehender Vater durchs Leben zu gehen.

Sind Kinder da, dann gilt, dass es grundsätzlich beim gemeinsamen Sorgerecht bleibt. In einem Scheidungsverfahren ist deshalb das Sorgerecht kein Thema mehr, das Gericht entscheidet nicht darüber. Es sei denn, einer oder beide Ehegatten beantragen dies ausdrücklich.zds

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