Sperre erlassen: Plan einsehbar

von Redaktion

Der Stadtrat hat beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Münchener Straße 9a“ einzuleiten. Das Plangebiet liegt am Kreuzungspunkt Kufsteiner Straße/Münchener Straße und umfasst im Wesentlichen das Anwesen 9a sowie den davorliegenden Gehwegbereich. Ziel der Planung ist die Sicherung einer behutsamen Nachverdichtung der Geschossigkeit und des bestehenden Gehwegs als öffentliche Verkehrsfläche.

Zugleich wurde für den Planbereich der Erlass einer Veränderungssperre beschlossen. Aufgrund der Veränderungssperre dürfen gewisse Vorhaben nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Erheblich oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen ebenfalls nicht vorgenommen werden, teilt die Stadt weiter mit. Die Veränderungssperre endet, wenn der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird, spätestens aber nach Ablauf von zwei Jahren.

Die Unterlagen zur Veränderungssperre können während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und Donnerstag 14 bis 17 Uhr) sowie nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt, Rathaus,Königstraße24, oder auf der Homepage der Stadt eingesehen werden.

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