Zum Bericht „SPD beantragt Fuß- und Radweg zum Happinger See“ vom 29. Juni im Lokalteil:
Einen Fuß- und Radweg entlang der Happinger-Au-Straße fordert die SPD-Stadtratsfraktion. Das ist sicher gut gemeint.
Die Straße ist keine Hauptverkehrsstraße, sondern eine der kleinen Straßen zum Naherholungsgebiet im Süden Rosenheims. Sie ist stadtauswärts gut einsehbar, wird schmaler, kurvig und uneinsehbar. Was aber Radler und Fußgänger gefährdet, ist die Geschwindigkeit der Autos und der zu geringe Abstand. Im ersten Straßenabschnitt gibt es kein Tempolimit, in den kurvigen Bereichen 50 km/h, dann 30 km/h. Heißt: Im einen Straßenabschnitt dürfen Autofahrer schnell fahren, was sie tun, auch wenn Fußgänger und Radler nach der Straßenverkehrsordnung eine geringere Geschwindigkeit erfordern würden. In den anderen Abschnitten wird das Tempolimit meist überschritten. Radfahrer werden überholt, wo die Gegenfahrbahn nicht einsehbar ist. Gleiche Problematik in der Innau- und der Moosbachstraße. Der Versuch, das Problem durch Radwege zu lösen, hat die Lage nicht verbessert. Vielmehr ist die Ursache für die Gefährdung zu beseitigen: die Tatsache, dass Autofahrer sich nicht an Vorschriften halten (wie Tempolimit, Mindestabstand 1,50 Meter). In Rosenheim ist es politischer Wille, den nicht motorisierten Verkehr zu verräumen, wenn er gefährdet wird. Oder gar nichts zu machen, damit der motorisierte Individualverkehr nicht eingeschränkt wird. Da wundert es nicht, dass Autofahrer sich so verhalten.
Zurück zu den Straßen ins Naherholungsgebiet: 2011 beschloss der Verkehrsausschuss, die Moosbachstraße als Fahrradstraße auszuweisen. Es wäre ein Signal gewesen. Umgesetzt wurde dies nicht.
Ellen Schmidt
Rosenheim