kontrollen der Polizei

Kaum Beanstandungen, doch 17-Jährige jobbte als Barkeeperin

von Redaktion

Inspektion lobt Jugendschutzbestrebungen der Gastwirte

Rosenheim – „Das Thema Jugendschutz wird in Rosenheim auch von den Gaststättenbetreibern großgeschrieben.“ Zu diesem erfreulichen Ergebnis kam die Rosenheimer Polizei nach einer größeren Kontrollaktion.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag führten mehrere Beamte der Rosenheimer Inspektion eine bereits seit längerer Zeit geplante Jugendschutzkontrolle in den Gaststätten und Bars der Innenstadt durch. Von 20 bis 3 Uhr wurden Gaststätten stichprobenartig kontrolliert. In den meisten wurden keinerlei jugendschutzrechtliche Beanstandungen festgestellt.

Zwei Betriebe müssen jedoch mit einer empfindlichen Strafe rechnen, teilt die Polizei mit. In einer Gaststätte in der Äußeren Münchener Straße wurde um Mitternacht ein 15-Jähriger angetroffen, welcher Bier trank und sich an einem Glücksspielautomaten vergnügte. Der Ausschank von Bier ist gemäß Jugendschutzgesetz erst an Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr erlaubt, das Glücksspiel hingegen erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Zudem hätte sich der 15-Jährige nach 22 Uhr nicht mehr ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten in einer Gaststätte aufhalten dürfen. Gegen 2 Uhr morgens wurde dann in einer Bar in der Innenstadt eine 17-Jährige angetroffen, welche sich hier zu dieser Uhrzeit nicht nur unerlaubt aufhielt, sondern zur Verwunderung der Beamten dort sogar als Barkeeperin tätig war. Nach dem Jugendschutzgesetz ist es Personen unter 18 Jahren nicht erlaubt, alkoholische Getränke auszuschenken.

In beiden Fällen ist mit einer Geldstrafe im hohen vierstelligen Bereich zu rechnen. Trotz dieser zwei Verstöße sieht die Polizei auch künftigen Kontrollaktionen zuversichtlich entgegen.

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