Aus dem Gerichtssaal

Streit schaukelt sich hoch

von Redaktion

Drei Betrunkene lagen verletzt am Boden vor dem Nachtlokal

Rosenheim – Angeklagt vor dem Amtsgericht in Rosenheim war ein 28-jähriger arbeitsloser Serbe wegen Körperverletzung. Bereits in der Vergangenheit war er einschlägig aufgefallen. Nun sollte er bei einem Streit mit einer Flasche zugeschlagen haben. Opfer: ein 27-jähriger Rosenheimer.

Der Angeklagte berichtete, dass er zum Tatzeitpunkt fraglos heftig betrunken gewesen sei. Mit acht Bier und sechs Jacky-Cola war das kein Wunder. Seine Erinnerung war entsprechend dürftig. An Gesichter könne er sich gar nicht mehr erinnern, erklärte er. „Ob und womit ich zugeschlagen habe, kann ich nicht mehr sagen. Wir sind irgendwie in Streit geraten und vom Schubsen kam es dann zu Schlägen. Ich meine, ich bin von drei Personen ins Gesicht geschlagen worden. Mehr kann ich wirklich nicht sagen. Ich bin dann, völlig blutverschmiert, in der Zelle bei der Polizei aufgewacht.“

Ähnliches berichtete das Tatopfer: „Ich war mit Kumpels in dem Nachtlokal. Ich war sicher schwer betrunken.“ Es habe sich im Raucherraum des Lokales ein Streit entfacht, der sich hochgeschaukelt habe.

Den Grund des Streites könne er nicht mehr sagen, bekannte der Rosenheimer. Dann habe man ihm eine Flasche über den Kopf geschlagen. Eine drei Zentimeter lange Platzwunde war die Folge, die aber problemlos verheilte. „Ob der Angeklagte mich mit der Flasche geschlagen hat, kann ich nicht bestätigen. Ich erkenne ihn nicht wieder.“ Der kroatische Türsteher aus dieser Nacht hatte laut eigener Aussage den Schlag mit der Flasche nicht gesehen. „Man hat uns von dem Schlag und dem Tumult berichtet, woraufhin wir die Streithähne aus dem Lokal hinaus befördert haben,“ berichtete er. Vor dem Lokal sei die Prügelei dann von drei oder vier Personen weitergegangen, woraufhin die Polizei verständigt worden sei.

Der Polizist, der den Fall als Sachbearbeiter übernommen hatte, berichtete von drei verletzten Personen, die auf dem Boden lagen und von denen keiner zu einer vernünftigen Aussage fähig gewesen sei. Die Streife hatte dann alle zur Ausnüchterung in die Zellen gesperrt und Stunden später wieder laufen lassen. Den Angeklagten hatte man aufgrund von Hörensagen von anderen Zeugen beschuldigt. Weil der 28-Jährige die Anschuldigung nicht zurückgewiesen habe, sei er angeklagt worden.

Der Staatsanwalt stellte in seinem Plädoyer fest, dass es weder Augenzeugen noch andere stichhaltige Beweise gegen den Angeklagten gäbe. Es habe ausschließlich Hörensagen zu dieser Anklage geführt. Somit sei ein Schuldnachweis nicht zu führen. Er beantragte, den Angeklagten freizusprechen. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Fiedler urteilte entsprechend und ein erleichterter Serbe verließ das Amtsgericht. au

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