In der Nacht von Samstag auf Sonntag war für die Polizisten der Rosenheimer Polizei einiges geboten. Bereits kurz nach 20 Uhr wurde ein 21-jähriger Autofahrer aus dem Bereich Wasserburg kontrolliert. Dieser zeigte deutliche Anzeichen von Drogenkonsum, nach kurzer Befragung räumte er ein, Mariuhana geraucht zu haben. Er darf mit einer Anzeige rechnen, die ein Fahrverbot und ein saftiges Bußgeld mit sich bringt.
In Happing kam es gegen 24 Uhr in einer Wohnung zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei betrunkenen Männern. Da sich einer der beiden Kontrahenten nicht beruhigen ließ, wurde er in Gewahrsam genommen. Er war aber wohl aufgrund seines Alkoholpegels unbelehrbar und versuchte noch, seine Aggression an den Beamten auszulassen, was aber recht schnell unterbunden wurde. Er durfte die restliche Nacht in der Gewahrsamszelle verbringen und muss mit einer Anzeige wegen Körperverletzung, Widerstand und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte rechnen.
Gegen 3.30 Uhr durfte dann ein 24-Jähriger aus dem südlichen Landkreis sein Bett bei der Polizei beziehen. Er wurde in der Innenstadt aufgefunden, wo er auf dem Boden lag und Tierlaute von sich gab. Durch den Rettungsdienst wurden zwar keine Verletzungen, aber eine ordentliche Menge Alkohol festgestellt. Da der junge Mann, der völlig orientierungslos war und sich auch nicht mehr verständigen konnte, wurde er in staatliche Obhut genommen, bis er am nächsten Morgen wieder in der Lage war, die Heimreise anzutreten.
Richtig ruhig wurde es im Zellentrakt aber doch nicht. Um kurz vor 4 Uhr wurde eine Schlägerei im Bereich des Hofbräukomplexes mitgeteilt. Einer der Beteiligten versuchte noch, zu flüchten, konnte aber durch die Polizeibeamten nach kurzer Flucht gestellt und festgenommen werden. Da er sich weiter aggressiv zeigte, wurde auch ihm ein Zimmer bei der Polizeiinspektion Rosenheim zugeteilt. Kurz vor Bezug seiner Zelle versuchte er, nochmals zu flüchten und die Polizisten anzugehen, was aber bereits im Ansatz unterbunden wurde. Auch er muss mit einer Anzeige wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte rechnen.re