Fussball-WM 2018

Kein Public Viewing am Max-Josefs-Platz

von Redaktion

Das Bundeskabinett lockert die Lärmschutzverordnung für Public Viewing zur Fußball-WM vom 14. Juni bis 15. Juli. Demnach sind Open-Air-Übertragungen auf Großleinwänden nach 22 Uhr erlaubt. In Rosenheim ist diese Freiluftveranstaltung auf öffentlichen Flächen untersagt – aber nur dort.

Rosenheim – „Mitjubeln auch nach 22 Uhr“, hatte Regierungssprecher Steffen Seibert auf Twitter den Kabinettsbeschluss seinerzeit kommentiert. Normalerweise ist ab diesem Zeitpunkt Lärm nur bis zu 40 beziehungsweise 55 Dezibel erlaubt. Dieser Wert wird beim öffentlichen Fußball schauen auf Fanmeilen und in Biergärten meist überschritten. Deshalb gibt es seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 bei großen Turnieren regelmäßig eine Ausnahmeregelung. Der Kabinettsbeschluss verschafft den Gaststättenbetreibern eine bessere Planungsmöglichkeit. Aber: Die endgültige Entscheidung liegt bei den Kommunen. Sie wägen zwischen dem öffentlichen Interesse am Fußball schauen und dem Schutz der Nachtruhe ab.

Angebote in Wirtshäusern möglich

Auch in Rosenheim. Die Stadt greift auf eine Verfahrensweise unter anderem von der WM 2014 und ähnlichen Großereignissen in der Vergangenheit zurück. Auf öffentlichen Verkehrsflächen werde man kein Public Viewing von Gastronomiebetrieben genehmigen, heißt es vom Amt für Sicherheit und Ordnung. Public Viewing sei aber auf abgrenzbarem Privatgrund wie zum Beispiel in eigenen Wirtsgärten möglich. „Die Entscheidung, Public- Viewing-Veranstaltungen bei Gastronomiebetrieben nicht zu genehmigen, bezieht sich explizit und ausschließlich auf öffentliche Flächen“, betont auch Christian Schwalm, Sprecher der Stadt Rosenheim. Die Gründe: Lärmbelästigung und Vergrößerung der Public-Viewing-Flächen durch viele Gäste, Bedenken vor Konflikten unter den Betrieben, dazu eine gebotene Rücksichtnahme auch auf nicht fußballbegeisterte Anwohner.

„Beschwerden von Gastwirten über das Verbot hat es damals meines Wissens nach nicht gegeben“, erinnert sich Schwalm an die Erfahrungen 2014. Bis auf eine verärgerte Stimme blieb es in dieser Hinsicht auch jetzt ruhig.

Wie lösen andere Kommunen das knifflige Problem? In Stuttgart zum Beispiel will das Stadtmarketing die Gastronomen, die die WM-Spiele live zeigen, nach Kräften unterstützen. Diese müssen Ausnahmegenehmigungen stellen. Das Stadtmarketing will auf deren Angebote aufmerksam machen. Doch für manche ist der Lärm nur ein Problem am Rande, wie im Falle eines Gasthauses, das auf der einen von Schiene und auf der anderen Seite von Straße umgeben ist.

Die Frage „Public Viewing auf öffentlichem Areal“ stellte sich in Bad Aibling weder in der Vergangenheit noch aktuell bis dato. Wenn aber doch noch, dann prüfe man den Einzelfall und versuche, das Ganze großzügig zu handhaben, hieß es aus dem Rathaus.

In der Nachbarstadt Wasserburg gibt es auf öffentlichen Plätzen generell ein „Nein“, eine Ausnahme müsste beantragt werden – und das gab es laut Ordnungsamt seit Jahren nicht. Auch hier dürfen Gaststätten auf ihren Freiflächen Public Viewing anbieten, das Sportheim des TSV am Altstadtsportplatz ebenfalls, auch für Spiele nach 22 Uhr.

Das Rosenheimer City-Managment bedauert zwar auch mit Blick auf die Kommune als Touristenstadt die Anordnung, doch kann Managerin Sabrina Obermoser das Argument „Schutz der Anwohner“ gut nachvollziehen. „Es gab keinen großen Aufschrei“, so Obermoser, und so habe man sich in das Thema auch nicht eingemischt.

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