Bruckmühl – Welche Auswirkungen das Urheberrecht auf die regionale Volksmusik hat – darum geht es bei einer Infoveranstaltung am morgigen Samstag, 18. Januar, um 10 Uhr im Volksmusikarchiv (VMA) des Bezirks Oberbayern in Bruckmühl. Volksmusikpfleger Ernst Schusser und dessen Mitarbeiter Martin Prochazka erläutern, was Musizierende und Veranstalter in Sachen Urheberrecht beachten müssen. Sie erklären die Begriffe „geschützt“ und „GEMA-frei“, was mit „musikalischem Handwerk“ gemeint ist und was bei einer „schutzfähigen Bearbeitung“ beachtet werden muss. Vorgestellt wird auch die sogenannte „Vereinbarung zur Freiheit der Volksmusik“, die das VMA Liedermachern, Stückeschreibern und Bearbeitern anbietet, die ihre Lieder und Musikstücke GEMA-frei anbieten möchten. Aufgrund des eingeschränkten Platzangebotes wird um telefonische Anmeldung unter Telefon 08062/5164 gebeten.