Rosenheim – Ein 23-jähriger Somalier ist jetzt vor dem Amtsgericht Rosenheim zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er einen Mann mit einem Messer attackiert hatte. Der Attacke vorausgegangen war wohl der Diebstahl eines Handys.
Beamte nehmen Verfolgung auf
Am 19. Juni 2019 war eine zivile Polizeistreife im Rosenheimer Salingarten unterwegs um Drogenkontrollen durchzuführen. Gegen 16.25 Uhr wurden die Beamten darauf aufmerksam, dass an einer der Sitzbänke ein Aufruhr herrschte. Als sie sich der Bank und der Personengruppe näherten, sahen sie, wie ein anderer Mann einem Somalier (23) eine Bierflasche auf den Kopf schlug. Daraufhin versuchte sich der Angreifer aus dem Staub zu machen, wurde aber vom Angegriffenen, der ein Messer in der Hand hatte, verfolgt. Hinterher lief ein weiterer Mann, der den Hals einer abgebrochenen Bierflasche in der Hand hielt.
Die Beamten nahmen die Verfolgung in Richtung Salinstraße auf und beobachteten, wie der Afrikaner versuchte, mit dem Messer auf den Mann einzustechen – allerdings ohne ihn zu verletzen. Als die Polizisten sich bemerkbar machten und den Mann mit vorgehaltener Waffe aufforderten, das Messer wegzulegen und sich auf den Boden zu legen, nahmen die zwei anderen Männer die Gelegenheit wahr, wieder in den Park zu verschwinden.
Anstatt sich zu ergeben, steckte der Bewaffnete zwar das Messer in die Tasche, floh aber weiter in Richtung Salinplatz. Um keine Passanten zu gefährden, verzichteten die Beamten nach eigenen Angaben auf den Schusswaffengebrauch und nahmen die Verfolgung auf. Vor der Schranke zum Salinplatz schließlich gab der Somali auf. Laut Polizei kniete er dort nieder und schrie: „Erschießt mich.“ Die Beamten brachten den Mann, der zudem drei Gramm Haschisch in der Tasche hatte, in Untersuchungshaft.
Vor Gericht wurde deutlich, dass es sich beim Streit an der Parkbank um die Fortsetzung einer Auseinandersetzung des Vortages handelte. Damals war dem Somalier nach eigenen Angaben ein Handy gestohlen worden.
Vor Gericht schilderten die Zeugen, die an der Auseinandersetzung beteiligt waren, unterschiedliche Erinnerungen. So wurde behauptet, dem Streit und der Attacke sei keinerlei Wortwechsel vorausgegangen.
In einem Rechtsgespräch erklärte der Staatsanwalt, er könne eine Bewährungsstrafe akzeptieren, wenn sich der Angeklagte im Sinne der Anklage für schuldig erklären würde. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Raphael Botor, erklärte seinem Mandanten die Situation, woraufhin dieser sich damit einverstanden erklärte.
In seinem Schlussantrag erklärte der Staatsanwalt, dass damals alle Beteiligten betrunken gewesen seien. Der Angeklagte habe nun beinahe fünf Monate in Untersuchungshaft verbracht und sei zudem geständig. Deshalb könne eine Haftstrafe von 15 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, hinreichend sein.
Der Verteidiger verwies auf das Geständnis und die besondere Situation, in der sich sein Mandant damals befunden habe. Eine Strafe von zehn Monaten auf Bewährung hielt er für angemessen.
Verzicht auf
Alkohol und Drogen
Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Maike Merklin verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Jedoch muss er unter der Kontrolle eines Bewährungshelfers nicht nur 160 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten, sondern auch auf Alkohol und Drogen verzichten, was kontrolliert werden wird. So könne er sich auf seinen anstehenden sechsmonatigen Deutschkurs konzentrieren und danach auch eine Lehre antreten, wie Merklin anmerkte.