„Ich bewege mich nicht in deren Dunstkreis“

von Redaktion

Im Kampf um seine Waffen: Andreas Stitzl dementiert vor Gericht die Nähe zu den Reichsbürgern

München/Bergen – Für Andreas Stitzl (45) aus Bergen geht es um viel. Für den früheren Co-Trainer der Biathlon-Nationalmannschaft geht es um sein Gewehr. Vor allem aber geht es um seine Zuverlässigkeit im Umgang damit. Deshalb kämpft er im Gerichtssaal mit den Tränen und beteuert: „Ich distanziere mich definitiv von der Reichsbürger-Bewegung. Ich bewege mich nicht in deren Dunstkreis.“

„Königreich Bayern“ angegeben

Im Dunstkreis der Reichsbürger sah ihn allerdings das Landratsamt in Traunstein, nachdem Stitzl und seine Frau Karin dort im Oktober 2015 einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt hatten. Bei der Staatsangehörigkeit gaben sie „Königreich Bayern“ an – und: „Abstammung gemäß RuStAG 1913“, das ist das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913.

Nachdem der Ausweis da war, bestanden sie auf einen entsprechenden Nachtrag im elektronischen Staatsangehörigkeitsregister – und schrieben krude Briefe ans Amt. Stitzl geriet in den Verdacht, ein Reichsbürger zu sein; diese erkennen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als legitimen und souveränen Staat nicht an. Anfang 2017 wurde Stitzl die Waffenbesitzkarte für Sportschützen entzogen.

Der Biathlet zog vor das Verwaltungsgericht München, um sich die Karte zurückzuerkämpfen. Dort berichtete er am Mittwoch, dass sich seine Frau um alles gekümmert habe. Er sei damals als Trainer „brutal viel unterwegs“ gewesen. Er hatte damals wie heute „vollstes Vertrauen“ in seine Frau. Diese sei der Ansicht gewesen, dass er einen Staatsangehörigkeitsausweis haben sollte, weil er so viel im Ausland sei – „als zusätzliche Sicherheit“. „Ich war fern der Heimat, ich habe alles unterschrieben“, sagt Stitzl. Es sei „erschreckend, dass ich mit den Vermutungen in Verbindung gebracht werde“.

Doch das Waffengesetz ist streng, betont der Vorsitzende Richter Florian Schlämmer. Es reiche aus, wenn für das Landratsamt genügend Verdacht besteht, dass der Waffenbesitzer nicht zuverlässig sein könnte. Und der Verdacht habe bestanden. Stitzl habe den Antrag schließlich unterschrieben und sei auch selbst zu den Ämtern gefahren.

Urteil wird

heute erwartet

„Ein Berufssoldat, der hier so krasse Dinge unterschreibt“ – das sei „schon eine Ansage“. „Ein schwieriger Fall“, sagt Richter Schlämmer am Schluss eines langen Verhandlungstages. Das Urteil soll am heutigen Donnerstag bekannt gegeben werden. NINA GUT

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