Rosenheim/Großkarolinenfeld – Weil er gegenüber seiner Mutter sowie seiner Schwester handgreiflich geworden war, ist ein Maurer (30) aus Großkarolinenfeld vor dem Amtsgericht Rosenheim jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Am Samstag, 14. April 2018, gegen 19.30 Uhr geriet der gebürtige Serbe mit seiner Schwester und der Mutter in Streit. Im angetrunkenen Zustand – er hatte zu diesem Zeitpunkt rund 1,6 Promille im Blut – war er der Meinung, dass Mutter und Schwester ausschließlich auf seine Kosten leben würden. Darüber kam es zum Streit, wobei er laut Anklage seine Schwester mit einem Faustschlag erheblich verletzte und auch seiner Mutter, die dazwischengehen wollte, eine Ohrfeige versetzte.
Angeklagter
gibt Streit zu
Die Schwester rief die Polizei, die zwar zunächst nicht mehr den Angeklagten, aber die beiden Frauen antraf. Der Angeklagte, der von den Beamten wenige Zeit später im Hof angetroffen wurde, gab gegenüber der Polizistin an, dass es einen Streit gegeben habe.
Das Gericht erließ damals einen Strafbefehl, in dem eine Haftstrafe von zehn Monaten zur Bewährung ausgesprochen wurde. Dagegen legte der Verteidiger Einspruch ein, so kam es letztlich zur Verhandlung vor dem Amtsgericht.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Markus Frank, bat zunächst um ein Rechtsgespräch. Dort regte er, nach dem sich die beiden Frauen mit Sohn und Bruder auf ein ausgleichendes Schmerzensgeld geeinigt hätten und ein Strafverfolgungsinteresse von den Geschädigten nicht mehr bestünde, an, es mit einer Geldstrafe bewenden zu lassen.
Einem Vorschlag, dem die Staatsanwaltschaft jedoch nicht zustimmen wollte. Daher einigte sich der Verteidiger mit den Tatopfern und der Nebenkläger-Vertreterin, Rechtsanwältin Manuela Denneborg, darauf, dass beide nun keine Aussage mehr machen würden.
Was wiederum Richterin Dr. Cornelia Doliwa missfiel. Sie rief die Polizistin in den Zeugenstand, die deren Version der Geschehnisse wiedergab. Der Staatsanwalt beharrte letztlich in seinem Plädoyer auf dem Vorwurf der Anklage und forderte sieben Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung.
Für die Vertreterin der Nebenklage schien vor allem wichtig, dass die innerfamiliäre Situation offensichtlich bereinigt worden sei. Entschuldigungen und Wiedergutmachung sei geschehen, sodass sie keinen Antrag stellte.
Rechtsanwalt Dr. Frank verwies in seinem Schlussvortrag nochmals darauf, dass seiner Meinung nach keine verwertbaren Aussagen vorlägen, dass gegen die vorgelegten Beweise ein Widerspruch bestünde und sein Mandant lediglich einen Streit eingestanden habe. Er forderte deshalb Freispruch.
Auf Grund der Aussagen der Polizistin, deren eigene Wahrnehmungen auch in diesem Falle durchaus gerichtsverwertbar seien, sei der Angeklagte wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu verurteilen. Angesichts der besonderen Umstände reduzierte sie jedoch das Strafmaß auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen.