Angriff auf AfD-Chef Winhart

von Redaktion

Noch vor wenigen Monaten knallten bei Andreas Winhart angesichts seines Einzugs ins Maximilianeum die Sektkorken – nun muss der Rosenheimer AfD-Landtagsabgeordnete um sein Amt als Kreisvorsitzender bangen. Die Entscheidung liegt beim Landesschiedsgericht.

Rosenheim/Bad Aibling – Keine drei Minuten dauert sie, die Premiere von Andreas Winhart als Redner im Bayerischen Landtag. Er bezeichnet den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion „Mehr Lob für Hebammen“ als Tropfen auf den heißen Stein, der gut gemeint sei, das Problem aber nicht löse, bezichtigt die Staatsregierung, sich dem finanziellen Risiko zu entziehen, und verlässt das Podium wieder.

Während sich Winhart zum Dringlichkeitsantrag äußert, liegt laut Informationen der OVB-Heimatzeitungen ein anderer Antrag – einer gegen ihn – beim Landesschiedsgericht der Partei. Der Angriff kommt aus den eigenen Reihen. Die Forderung: Amtsenthebung als Kreisvorsitzender und eine zweijährige Ämtersperre innerhalb der AfD.

Das bestätigt Harald Kaliwoda, Pressesprecher der AfD Bayern, auf Nachfrage. „Jemand hat diesen Antrag eingereicht. Das ist vergleichbar mit einer anonymen Strafanzeige.“ Mit dem Unterschied, dass der Antragsteller parteiintern durchaus bekannt ist. Um wen es sich dabei handelt, will Kaliwoda aber nicht verraten. So viel aber schon: „Herr Winhart macht parteiinterne Rechtsmittel geltend.“

Hintergrund des Antrags, der übrigens keine Auswirkungen auf Winharts Landtagsmandat haben wird, dürften seine umstrittenen Äußerungen im Zuge des vergangenen Landtagswahlkampfs sein – das vermutet jedenfalls der Pressesprecher. Bei einer AfD-Veranstaltung im Willinger Gmoahof Ende September des vergangenen Jahres, bei der auch die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, zu den Rednern gehörte, hatte der Bad Aiblinger bekanntlich unter anderem behauptet, dass es durch die Flüchtlinge im Landkreis Rosenheim verstärkt zu HIV-, Krätze- und TBC-Fällen gekommen sei. In diesem Zusammenhang berief er sich auf vermeintliche Informationen des Rosenheimer Gesundheitsamts und benutzte das Wort „Neger“. Laut Winhart, der bis vor Kurzem vom Verfassungsschutz beobachtet wurde, bezieht sich der Antrag nicht auf die Äußerungen, sondern auf deren Auswirkungen, das schlechte Licht, in dem die Partei dadurch gestanden habe.

Wie das Schiedsgericht entscheiden wird, vermag Kaliwoda nicht zu prophezeien. Aber: „Herr Winhart ist Teil der Fraktion, das wird also nicht so abweisend gesehen.“ Zumindest eine Tendenz lässt sich seiner Einschätzung durchaus entnehmen.

Winhart selbst treibt der Antrag gegen ihn keine Sorgenfalten auf die Stirn. „Ich sehe dem Ganzen gelassen entgegen“, sagt er. „So einen Antrag einzureichen, das kann jeder machen.“ Wer es in diesem Fall war, weiß Winhart nicht. Noch nicht. Hinsichtlich der Beweggründe hat er aber einen Verdacht: „Es gibt ein paar Leute, die beleidigt sind, weil sie keinen Job im Rosenheimer Parteibüro bekommen haben. Man kann es eben nicht allen recht machen.“

Bis wann das Schiedsgericht eine Entscheidung treffen wird, ist völlig offen. „Das kann schon bis Ostern dauern“, sagt der Pressesprecher Kaliwoda. „Die tagen meines Wissens nur jedes halbe Jahr.“ In diesem Zeitraum kämen erfahrungsgemäß einige Anträge zusammen.

Begriffsklärung: Schiedsgericht

Schiedsgerichte sind nicht-staatliche Gerichte. Das Landesschiedsgericht der AfD für Bayern ist zur Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Parteiorganen, zwischen Parteimitgliedern und Parteiorganen oder zwischen Parteimitgliedern berufen – soweit sie Parteiinteressen berühren. Das Schiedsgericht entscheidet über die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen gegen Parteimitglieder. bhu

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