Rosenheim – Alle bayerischen Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, bis 1. Januar 2020 ein sogenanntes Informationssicherheitskonzept vorzulegen. Es enthält Verfahrensweisen und Regeln, die den Datenschutz bei analogem und digitalem Informationsaustausch gewährleisten sollen. Über die Umsetzung eines solchen Konzeptes wacht ein sogenannter Informationssicherheitsbeauftragter (ISB).
Im Kreisausschuss bestand bei dessen jüngster Sitzung Einigkeit darin, dass es unwirtschaftlich wäre, wenn jede Kommune einen solchen Beauftragten hätte. Deshalb schließt der Landkreis mit seinen Städten, Märkten und Gemeinden eine Zweckvereinbarung mit dem Inhalt, einen gemeinsamen ISB zu beschäftigen. 30 Prozent der hierfür anfallenden Gesamtkosten trägt der Landkreis, den Restbetrag übernehmen die Partner, die die Vereinbarung unterschrieben haben. Stellvertretender Landrat Josef Huber (CSU) verkündete vor der Abstimmung, die ein einstimmiges Ergebnis erbrachte, dass bereits 21 Kommunen im Landkreis signalisiert hätten, unter das Dach der Vereinbarung
schlüpfen zu wollen. „Die Zusammenarbeit wird Früchte tragen. Vor allem für kleinere Gemeinden bringt dieses Abkommen eine wesentliche Entlastung“, sagte Huber.tt