Datenschutz: Kreis finanziert mit
Ausschuss beschließt Kostenbeteiligung für Beauftragten
Rosenheim – Alle bayerischen Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, bis 1. Januar 2020 ein sogenanntes Informationssicherheitskonzept vorzulegen. Es enthält Verfahrensweisen und Regeln, die den Datenschutz bei analogem und digitalem Informationsaustausch gewährleisten sollen. Über die Umsetzung eine