Lebensgefährliche Hammerschläge

von Redaktion

Nach Attacke in therapeutischer Wohngruppe: Landgericht schickt Nigerianer (31) in Psychiatrie

Aschau/Traunstein – Mit vergleichsweise geringen Verletzungen trotz potenziell lebensgefährdender Hammerschläge gegen den Kopf kam ein Mitbewohner einer therapeutischen Wohngruppe in Aschau davon. Nach zwei Tagen konnte er die Klinik in Prien wieder verlassen. Gegen den psychisch kranken Täter, einen 31 Jahre alten Mann aus Nigeria, ordnete die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Jürgen Zenkel gestern die zeitlich unbegrenzte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

In verwirrtem Zustand hatte der Beschuldigte am Morgen des 11. April 2018 gegen 6 Uhr das Zimmer des Opfers in der Einrichtung für sozialtherapeutische Rehabilitation betreten. Er redete auf Englisch auf den Mann ein, steckte dessen Handy und Pass in die Tasche. Der Geschädigte forderte seine Sachen zurück. Der 31-Jährige griff ein Cuttermesser und fuchtelte damit herum. Ein Gerangel folgte. Beim Versuch, ihm das Messer zu entreißen, bekam der Mitinsasse einen Schnitt an der Hand ab.

Um die Rückgabe seiner Dinge zu erzwingen, drohte der Geschädigte mit einem herumliegenden Maurerhammer. Der Nigerianer nahm dem Opfer den 790 Gramm schweren Hammer ab und schlug ihm damit auf den Kopf. Dann schubste er den Mann rücklings auf das Bett und hieb weiter auf ihn ein. Der Geschädigte konnte zwar einigen Hammerschlägen durch Drehen des Kopfs ausweichen. Dennoch wurde er im weiteren Verlauf der Attacke weitere Male am Kopf, dazu an der Schulter und am Unterarm getroffen. Dem Verletzten lief das Blut über das Gesicht. Plötzlich hörte der Angreifer auf und verschwand aus dem Zimmer.

Die psychiatrische Sachverständige, Dr. Antonia Eben vom Bezirksklinikum in Gabersee, attestierte dem 31-Jährigen nicht ausschließbar erheblich verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit aufgrund seiner psychischen Erkrankung. Trotz Medikamenten habe sich diese in den vergangenen Jahren verschlimmert. Die Gutachterin bescheinigte eine hohe Wiederholungsgefahr. Die Voraussetzungen für Unterbringung in der Psychiatrie seien erfüllt.

Dem schlossen sich in den Plädoyers Staatsanwalt Dr. Christian Liegl und der Verteidiger, Harald Baumgärtl aus Rosenheim, uneingeschränkt an. Das Gericht gelangte zum gleichen Ergebnis. Der Beschuldigte habe eine gefährliche Körperverletzung verwirklicht, könne dafür krankheitsbedingt nicht bestraft werden, hob Richter Zenkel im Urteil heraus. Monika Kretzmer-Diepold

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