Neubeuern – Weil eine 48-jährige Raublingerin am frühen Mittwochabend im Gemeindebereich von Neubeuern unweit des Neubeurer Sees nach einem Fahrradsturz die Behandlung durch den Rettungsdienst verweigerte, forderte dieser polizeiliche Unterstützung an. Wie die Polizeiinspektion Brannenburg mitteilt, entfernte sich die Frau mit ihrem Fahrrad, als die Streifenbesatzung in Sichtweite des Rettungsdienstes war.
Nach kurzer Verfolgung gelang es den Beamten, die Frau anzuhalten. Schnell stellte sich heraus, dass die Raublingerin der Brannenburger Polizei aufgrund diverser Vorkommnisse bereits bekannt ist. Dabei hatte übermäßiger Alkoholkonsum auch im Straßenverkehr eine Rolle gespielt.
Da die Polizisten auch diesmal Alkoholgeruch feststellten, führten sie einen Alkotest durch. Dieser ergab einen Promillewert von annähernd 2,8 Promille. Da die 48-Jährige mit ihrem Fahrrad trotz ihrer alkoholbedingten Fahruntauglichkeit auf öffentlichem Verkehrsgrund gefahren war, erwartet sie nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Auswirkungen auf ihre Fahrerlaubnis hat die Raublingerin nicht zu befürchten – ihren Führerschein hatte die 48-Jährige schon mehrere Monate zuvor wegen einer Trunkenheitsfahrt abgeben müssen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch das Fahren mit einem Fahrrad unter übermäßiger Alkoholeinwirkung einen Straftatbestand verwirklicht und ein entsprechendes Verfahren nach sich zieht. re