Rosenheim/Landkreis – Bezirksräte machen keine Gesetze. Sie wählen weder Kabinett noch Ministerpräsidenten. Deshalb stehen die Bezirkstagswahlen (auch Bezirkswahlen genannt) alle fünf Jahre ganz im Schatten der Landtagswahlen. Doch auch der Bezirkstag trifft wichtige Entscheidungen. Sie betreffen vor allem alte, kranke, behinderte und arme Menschen sowie viele Bereiche des täglichen Lebens.
Deshalb sollte man am kommenden Sonntag zur Wahl gehen. Jeder Wähler darf vier Kreuzerl machen: zwei für den Landtag, zwei für den Bezirkstag. In den beiden Rosenheimer Stimmkreisen Ost und West bewerben sich je zwölf Erststimmenkandidaten für das Direktmandat. Wer in seinem Stimmkreis die meisten Stimmen erhält, hat einen Sitz in dem Kommunalparlament sicher, das den Bezirk Oberbayern verwaltet.
Derzeit gehören dem Gremium 67 ehrenamtliche Bezirksräte an. An ihrer Spitze steht der Bezirkstagspräsident. Viele Entscheidungen des Bezirkstags werden in Ausschüssen getroffen, deren Sitzungen grundsätzlich öffentlich stattfinden. Spezielle Referenten und Berichterstatter sind für besondere Aufgaben zuständig.
Die Bezirksräte bestimmen die Grundzüge der Bezirkspolitik, verabschieden den Haushalt und wählen aus ihrer Mitte den Bezirkstagspräsidenten. Eine Fünf-Prozent-Klausel gibt es im Gegensatz zur Landtagswahl nicht. In die Kompetenz des Bezirkstags fallen im Gesundheitswesen unter anderem Einrichtungen für Psychiatrie, Neurologie und Suchtkranke. Im Sozialwesen ist er Träger der Sozialhilfe für Behinderte und ältere Mitbürger in Einrichtungen. Der Bezirk betreibt als Kultur- und Heimatpfleger Freilichtmuseen, ist Aufwandsträger von Schulen für Hör- und Sprachgeschädigte und kümmert sich um den Schutz von Natur und Gewässern.