Bei der Landtagswahl am Sonntag, 14. Oktober, erfolgt die Stimmabgabe auf zwei Stimmzetteln: einen für die Erststimme und einen für die Zweitstimme. Das System von Erst- und Zweitstimme bei der Landtagswahl erinnert an das System der Bundestagswahl. Es gibt jedoch einen bedeutenden Unterschied bei der Zweitstimme.