Mit seiner Erststimme entscheidet sich der Wähler direkt für einen Kandidaten, der seinen Stimmkreis im Landtag vertreten soll. Um die zwei Rosenheimer Direktmandate bewerben sich diesmal 24 Kandidaten – jeweils zwölf in den Stimmkreisen Rosenheim-West und Rosenheim-Ost. Das sind vier mehr als bei der letzten Landtagswahl im Herbst 2013. Die zwei Stimmkreissieger mit den meisten Erststimmen ziehen direkt ins Parlament ein. Hierzu ist nicht – wie zum Beispiel bei Bürgermeisterwahlen – die absolute Mehrheit erforderlich, es reicht die relative Mehrheit. Voraussetzung für den Einzug des Stimmkreissiegers ins Parlament ist allerdings, dass seine Partei die Fünf-Prozent-Hürde packt. Im Unterschied zur Bundestagswahl gehen bei der Landtagswahl in Bayern errungene Erststimmenmandate automatisch verloren, wenn eine Partei unter fünf Prozent bleibt.