Mit der Zweitstimme wird eine Partei und gleichzeitig auch ein Kandidat der Parteiliste gewählt. Sie entscheidet maßgeblich, wer auf der Wahlkreisliste einer Partei nach der Landtagswahl oben steht. Die Parteien nehmen durch die Positionierung der Bewerber auf der Liste vor der Wahl Einfluss auf deren Erfolgschancen. Doch im Unterschied zur Bundestagswahl wird mit der Zweitstimme nicht nur eine Parteienliste gewählt, sondern auch ein einzelner Kandidat auf der Liste. Damit ist es für die Wähler möglich, die von den Parteien vorgegebene Reihenfolge durch die Stimmabgabe zu ändern. Ein Spitzenkandidat muss also nicht zwangsläufig auf Listenplatz eins landen, er kann nach unten durchgereicht werden. Gleichzeitig kann ein Bewerber nach vorne gewählt werden. Durch die Verrechnung von Erst- und Zweitstimme geht keine Stimme verloren.