Bei der Landtagswahl bildet jeder der sieben bayerischen Bezirke (Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Schwaben, Oberfranken, Unterfranken, Mittelfranken) einen sogenannten Wahlkreis. Die Wahlkreise wiederum sind unterteilt in insgesamt 91 Stimmkreise. So werden von 180 Abgeordneten im Parlament 91 direkt mit der Erststimme in den 91 Stimmkreisen und 89 mit der Zweitstimme über die Bezirkslisten in den sieben Wahlkreisen gewählt.