Rosenheim – Im Februar dieses Jahres häuften sich in Rosenheim die Einbrüche. Bevorzugt brachen die Täter des Nachts Bäckereibetriebe und Cafés auf. Die Polizei zählte insgesamt 18 Anzeigen, nach denen die Täter nach dem gleichen oder ähnlichen Schema vorgegangen waren. Allerdings richteten sie zunächst nur enorme Schäden an. Beute fanden sie so gut wie keine.
Nachdem die Einbrecher in einem Reisebüro fast 10000 Euro erbeutet hatten, wendeten sie sich von den Bäckereien ab und diesen Geschäften zu. Auch die Chiemgau Therme und die Therme in Bad Aibling suchten sie heim. Die Polizei montierte daraufhin an möglichen Zielen Alarmanlagen: Am 2. März ging ihr die Bande ins Netz. Die Polizei war gut vorbereitet und so waren auch die Fluchtversuche vergeblich.
Zweifelsfrei nachgewiesen wurden der Truppe elf Einbrüche beziehungsweise Einbruchsversuche. Die Bande bestand aus einem 19-jährigen Türken, einem 24-jährigen, griechischstämmigen Lackierer, zwei arbeitslosen Bosniern, 24 und 25 Jahre alt, sowie einem 24-jährigen Deutschen türkischer Abstammung, der als Einzelhändler tätig und bislang überhaupt nicht straffällig geworden war. Warum er dem 19-Jährigen ein Quartier geboten hatte, war im Nachhinein nicht mehr festzustellen.
Anführer war erst
19 Jahre alt
Das Erstaunliche war, dass der Jüngste der Bandengründer und Initiator der meisten Straftaten war. Er kam gerade aus einer mehrjährigen Jugendstrafhaft und suchte, weil ohne Wohnsitz, Unterschlupf in Rosenheim. Er und der Lackierer waren drogenabhängig und beschlossen, auf nächtliche Beutezüge zu gehen. Weil sie keinen Pkw besaßen, überredeten sie ihren Gastgeber, sie auf ihrem nächtlichen Streifzug zu begleiten.
Im Nachhinein vermochte der Mann, der die Wohnungslosen aufgenommen hatte, nicht mehr zu erklären, warum er sich dazu hatte breitschlagen lassen. Er hatte – von den anderen bestätigt – sich auch an der Aufteilung der Beute nicht beteiligt.
Weil der Haupttäter mit 19 Jahren noch als Heranwachsender gilt, war das Jugendgericht unter dem Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur zuständig. Die Verteidiger beantragten ein Rechtsgespräch, um auszuloten, mit welchen Strafen ihre Mandanten bei einem Geständnis zu rechnen hatten. Es kristallisierte sich eine Übereinstimmung in den Vorstellungen von Staatsanwalt, Verteidigung und dem Schöffengericht heraus, sodass eine Verständigung möglich war, die das Verfahren erheblich abkürzte.
Aufgrund der Video-Aufzeichnungen an den Tatorten konnten die Täter erkannt werden, im Auto fand sich das Einbruchswerkzeug. Ein Bestreiten der Taten wäre also erfolglos gewesen. Lediglich die Zuordnung, welches Bandenmitglied an welchem Einbruch beteiligt war, war noch zu klären.
Rechtsanwalt Dr. Andreas Michel beklagte, dass ihm für seinen Mandanten aus Bosnien von den Ermittlungsbehörden nicht das rechtlich zustehende Verfahren gewährt worden sei – was das Gericht zugestand und bedauerte. Es solle dem Angeklagten, so Richter Kuchenbaur, jedoch dadurch kein Nachteil entstehen.
So einigte man sich auf Verurteilungen, die den drei Tätern, die man als „Mitläufer“ einstufte, eine Bewährung zusagte. Anders bei den Haupttätern: Für den Heranwachsenden sprach sich die Vertreterin zwar für Anwendung des Jugendrechtes aus. Allerdings sah sie keine Möglichkeit, dessen Bestrafung zur Bewährung auszusetzen. Sie bestätigte bei ihm heftige schädliche Neigungen. Zu groß sei die Rückfallgeschwindigkeit gewesen. Wie Gutachter Professor Michael Soyka, sprach sie sich für eine Unterbringung in einer geschlossenen Therapieeinrichtung aus. Eine solche Unterbringung empfahl der Gutachter auch für den drogensüchtigen Lackierer.
So beantragte der Staatsanwalt für drei Angeklagte jeweils zwei Jahre Gefängnis, die zur Bewährung ausgesetzt werden konnten.
Der „Bandenchef“ solle mit vier Jahren Jugendstrafe belegt werden. Nach sechs Monaten könnte er in eine geschlossene Therapieeinrichtung überführt werden. Ähnliches galt für den Lackierer, dieser sollte eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten erhalten, wobei auch er einer solchen Therapiemaßnahme unterzogen werden solle.
Die Verteidiger Gabriele Sachse, Dr. Markus Frank, Dr. Andreas Michel und Christian Schiefer stimmten dem Staatsanwalt grundsätzlich zu, wobei sie aber jeweils etwas kürzere Strafzeiten beantragten. Lediglich Rechtsanwalt Wolfgang Müller konnte nicht verhehlen, dass der Antrag des Staatsanwaltes gegen seinen Mandanten durchaus seine Berechtigung hatte. Das Gericht entsprach, gemäß der vorher getroffenen Verständigung, den Anträgen des Staatsanwaltes.