BEG-Qualitätsbewertung

Meridian stabil, die SOB stürzt ab

von Redaktion

Pünktlichkeit fließt nicht in die Beurteilung ein

Rosenheim/Mühldorf – „Sehr stolz“ ist man nach Auskunft von Pressesprecher Christopher Raabe beim Meridian auf das Abschneiden des Zugbetreibers beim jüngsten Qualitätsranking der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG). Der Meridian, der den Schienennahverkehr auf den Strecken München-Salzburg, München-Kufstein und im Mangfalltal zwischen Holzkirchen und Rosenheim sicherstellt, blieb auf der Rangliste im Vergleich zum zweiten Halbjahr des Vorjahres unverändert auf Platz neun. Dennoch weist das Ranking eine deutliche Verbesserung gegenüber dem vorletzten Bericht aus. Kam der von der Bayerischen Oberlandbahn betriebene Meridian damals auf 33,86 Pluspunkte, liegt dieser Wert aktuell bei 45,67 Punkten. Insgesamt werden 29 Regionalbahnen in Bayern in der Liste der BEG aufgeführt. „Stabil im ersten Drittel dabei zu sein, das macht uns zufrieden“, sagt Raabe. Zur Einordnung: Im landesweiten Durchschnitt erhielten die bayerischen Regionalzüge 34,02 Punkte.

Weniger zufrieden ist man dagegen beim Linienstern Mühldorf, der von der DB RegioNetz Verkehrs GmbH betrieben wird. Die Südostbayernbahn (SOB) fiel von Platz zehn auf Platz 18 zurück – bei den Punkten sank der Anbieter von 33,64 auf 24,94 – und war damit laut BEG „größter Verlierer nach Rängen“. Dazu SOBGeschäftsführer Christoph Kraller: „Das ist totaler Mist.“ tt

Zum Ranking

Das Ranking basiert auf dem Qualitätsmesssystem der BEG. Beurteilt werden unter anderem die Sauberkeit der Fahrzeuge, die Fahrgastinformation, die Funktionsfähigkeit der Ausstattung, die Serviceorientierung der Zugbegleiter und die Kundenorientierung bei Beschwerden. Die Pünktlichkeit fließt nicht in die Bewertung ein. Erreicht ein Unternehmen den Wert null, sind die Erwartungen der BEG gerade noch erfüllt. Wer darüber liegt, erhält einen Bonus. Der maximale Bonus auf der Skala liegt bei 100 Punkten, der maximale Malus bei minus 100 Punkten. Wer Minuspunkte aufweist, muss Strafe bezahlen. tt

Artikel 5 von 17