Mutter von vier Kindern erstochen

Lebenslang für Frauenmörder von Prien

von Redaktion

„Besondere Schwere der Schuld“ bestätigt – Revision des Angeklagten verworfen

Traunstein/Prien – Für den heimtückischen Mord an einer Frau (38) aus Afghanistan vor den Augen ihrer zwei kleineren Söhne, fünf und elf Jahre alt, vor einem Supermarkt in Prien muss ein Asylbewerber (30) aus dem gleichen Land eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf per Beschluss am 17. Juli 2018 die Revision des Täters. Damit erlangte auch die im Urteil des Schwurgerichts Traunstein vom 9. Februar 2018 festgestellte „besondere Schwere der Schuld“ Rechtskraft.

Das bedeutet: Der Mörder kann nicht mit einer vorzeitigen Entlassung nach 15 Jahren rechnen, erst allerfrühestens nach 17 Jahren. Die zuständige Strafvollstreckungskammer legt 15 Jahre nach Rechtskraft des Urteils fest, wie viel Strafe wegen der „Schuld“ zusätzlich verbüßt werden muss, ehe der Verurteilte auf Bewährung entlassen werden kann. Im Fall des Mörders von Prien hatte der Verteidiger speziell die „besondere Schwere der Schuld“ angegriffen, damit aber keinen Erfolg beim BGH.

Der 30-Jährige hatte im Prozess behauptet, sich an nichts erinnern zu können. Zur Rekonstruktion des Tatgeschehens mitten in Prien hatte das Schwurgericht aber zahlreiche Augenzeugen zur Verfügung. Der Asylbewerber war Ende 2013 nach Prien in eine Unterkunft an der Seestraße gekommen. Ein Helferverein betreute ihn. Ende 2016 wurde sein Asylantrag abgelehnt, die Abschiebung drohte. Mitte April 2017 war er bereit, freiwillig auszureisen. Nach einem Trip nach Rosenheim kam der 30-Jährige am 29. April 2017 mit dem Zug zurück und wollte noch einkaufen. In dem SB-Markt bemerkte er das Opfer. Ohne Einkäufe lief er in die Unterkunft, holte aus seinem Zimmer ein großes Küchenmesser, radelte zurück und wartete auf der anderen Straßenseite. Die 38-Jährige war dabei, gegen 18.40 Uhr die Einkäufe im Radanhänger zu verstauen. Ihre jüngsten Buben sahen zu. Der Angeklagte näherte sich auf offener Straße von hinten, riss die Frau an den Haaren nach hinten. Dann versetzte er der Wehrlosen zahlreiche Stiche in Hals und Brust.

Zeugen wollten den Täter mit einem Bauzaun abdrängen, warfen Einkaufswagen. „Nichts konnte den Täter aufhalten“, stellte Vorsitzender Richter Erich Fuchs im Urteil fest. Der Fünfjährige schrie laut, wollte der Mama helfen. Mehreren Zeugen gelang es schließlich, den Angeklagten zu überwältigen. Die 38-Jährige erlag ihren mindestens 16 schweren Stichverletzungen auf der Fahrt mit dem Sanka ins Krankenhaus. Ihre größeren Söhne, 13 und 21 Jahre alt, traten bei der Hauptverhandlung als Nebenkläger auf. Der Älteste verwies damals auf die schlimmen Folgen insbesondere für die jüngsten Brüder: „Ohne Mutter ist es schwer.“ kd

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