Rosenheim – „Winhart war bis 2015 in der CSU“. Diese Behauptung, die Bernhard Wagner, ehemaliger Schriftführer im Bezirk Oberbayern der AfD, am 1. Februar dieses Jahres in einem Facebook-Post aufgestellt hat, sorgt für Streit. Andreas Winhart, inzwischen AfD-Landtagskandidat für den Stimmkreis Rosenheim-Ost und Kreisvorsitzender der Partei, hat auf die aus seiner Sicht unwahre Äußerung seines ehemaligen Parteikollegen reagiert. Er engagierte einen Rechtsbeistand, um eine Unterlassung zu erwirken. Die Anwaltskosten soll nun Wagner übernehmen. Der weigert sich. Winhart klagt. Streitwert: 571,44 Euro.
„Der Vorwurf, ich hätte vorsätzlich beziehungsweise wider besseres Wissen eine falsche Angabe über die Dauer der Mitgliedschaft Winharts in der CSU gemacht, ist reine Fiktion“, sagt Wagner, inzwischen Ex-AfD-Mitglied, auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen. Ihnen wirft er nebenbei das „ungeprüfte Abdrucken“ von AfD-Meldungen vor.
Hintergrund seiner laut Winhart unreflektierten Äußerung auf Facebook sei eine Pressemeldung des damaligen Sprechers der AfD Rosenheim Land, Franz Bergmüller, vom 19. März 2015 gewesen. In dieser wurde bekannt gegeben, dass Winhart von der Jungen Union beziehungsweise CSU zur AfD wechselt. Sofern diese Meldung irreführend gewesen sein sollte, versichert Wagner in einem Antwortschreiben an Winharts Anwalt, werde er künftig nicht mehr behaupten, dass Winhart im Jahr 2015 noch CSU-Mitglied war.
Laut einem Schreiben von Winharts Anwalt habe Wagner mit seiner Äußerung die Aufstellung Winharts als Stimmkreis-Kandidat verhindern wollen. Schließlich wirke sich eine frühere Mitgliedschaft in der Konkurrenz-Partei CSU für AfD-Mandatsträger oftmals negativ aus. Den Mitgliedern komme es dabei vor allem darauf an, unter welchen Umständen der Wechsel stattgefunden haben. Ziel des Facebook-Posts sei es demnach gewesen, Winhart „verächtlich und kompetenzlos“ erscheinen zu lassen. Wagner bezeichnet den Zeitpunkt des Wechsels in seiner Stellungnahme dagegen als „marginal“.
Dass seine Aussage falsch ist, das beweist ein Dokument, das den OVB-Heimatzeitungen vorliegt. In einem Schreiben vom 28. März 2014 bestätigt CSU-Wahlkreisgeschäftsführer Daniel Artmann Winharts Parteiaustritt. „Es ist Gott sei Dank kein Schaden entstanden“, sagt Winhart, dessen Nominierung für die Landtagswahl bekanntlich erfolgreich über die Bühne ging. „Es war aber mit einem erheblichen Aufwand verbunden, das auszubügeln.“
Das wäre also geklärt. Was bleibt, ist die Frage, wer für die Anwaltskosten aufkommt. Darüber entscheidet nun das Rosenheimer Amtsgericht. Normalerweise in Schriftform – Wagner pocht aber auf eine mündliche Verhandlung. Zum einen, weil andere AfD-Mitglieder, die ebenfalls eine Abmahnung von Winhart bekommen haben sollen, aus seiner Verhandlung lernen können. Zum anderen sollen die Öffentlichkeit und die AfD-Mitglieder erfahren, „mit welchen internen Mitteln hier die Meinungsäußerungen in der AfD Rosenheim und Oberbayern unterdrückt werden“.
Winhart gibt auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen an, nichts von einer mündlichen Verhandlung zu wissen. Warum Wagner, laut Winhart „ein Querulant“, eine solche forciert, liegt für ihn jedoch auf der Hand: „Das ist wohl mehr Selbstinszenierung. Er versucht, seinen großen Auftritt zu bekommen.“