Inndamm-Vergewaltiger gesteht

Staatsanwalt fordert lebenslang

von Redaktion

Der Prozess um eine brutale Vergewaltigung am Rosenheimer Inndamm geht in die finale Phase. Der Angeklagte, dem eine weitere Vergewaltigung im Englischen Garten in München zur Last gelegt wird, hat seine Taten inzwischen gestanden. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslang.

Rosenheim/München – Dieser Donnerstag hat das Leben einer 29-Jährigen für immer verändert. Die Frau war am Abend des 26. Novembers 2015 gegen 19.30 Uhr auf dem Inndamm in Richtung Krankenhaus unterwegs. Auf Höhe Schirmbeckstraße wurde sie von einem Mann angefallen, der sie in ein mehrere Hundert Meter entferntes Waldstück zog, würgte und vergewaltigte. Anschließend floh der Mann, Fahndungsmaßnahmen mit verstärkten Polizeikräften und Hubschrauber blieben erfolglos.

Wie berichtet, kamen die Ermittler dem Täter im März des vergangenen Jahres auf die Schliche: Eine der DNA-Proben, die die Polizei den Angestellten einer Feldmochinger Firma eigentlich zur Aufklärung eines Raubes abnahmen, passten völlig überraschend zu denen vom Tatort in Rosenheim. Und nicht nur das: Auch mit einem ähnlichen Vorfall im Englischen Garten in München vom Dezember 2016 stimmten die Spuren überein. Am Abend des 16. Dezember war eine Joggerin (45) von hinten gepackt, zu Boden gerissen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und anschließend vergewaltigt worden. Anschließend hatte sie ihr Peiniger – wohl in der Annahme sie sei bereits tot – bei Schneeregen im Gebüsch liegengelassen. Der mutmaßliche Täter: Emrah T.

Zum Prozessauftakt vor der 1. Schwurgerichtskammer am Landgericht München I schwieg der 28-jährige Türke zu den Vorwürfen und auch zu seiner Person. Die Erkenntnis, dass er im Oktober 2015 zusammen mit seiner schwangeren Frau und dem ersten Kind unter der Behauptung eingereist war, er werde als Kurde in seinem Heimatland politisch verfolgt, erlangte die Kammer aus den Angaben, die er während seines Asylverfahrens gemacht hatte.

Am dritten Verhandlungstag ließ Emrah T. über seinen Verteidiger eine Erklärung abgeben, in der er beide Vergewaltigungen gestand und sich reuig zeigte. Er könne sich sein Handeln nicht erklären, zumal dies das erste Mal in seinem Leben gewesen sei, dass er einer anderen Person gegen ihren Willen etwas angetan habe.

Eine glatte Lüge, wie sich kurz vor Ende der Beweisaufnahme herausstellte. Das Gericht hatte Akten aus der Türkei erhalten, laut denen Emrah T. in seiner Heimat bereits wegen Raubes und eines laut türkischen Rechts „einfachen sexuellen Angriffs“ verurteilt worden war.

Mit einer Erklärung für zumindest eine seiner Taten versuchte es der Angeklagte in seiner Stellungnahme dann doch noch: Zum Zeitpunkt der Vergewaltigung im Englischen Garten habe er unter dem Einfluss von Alkohol und Viagra gestanden, zudem habe er wegen Eheproblemen mehrere Wochen lang keinen Sex gehabt.

Weil eines der beiden Opfer nicht öffentlich ausgesagt hatte, fanden die Plädoyers ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Laut Staatsanwaltschaft habe deren Vertreter eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert – die Verteidigung sprach sich für eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als neun Jahren aus. Ein Urteil wird am kommenden Mittwoch erwartet.

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