Rosenheim – 52 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Rosenheim und der weiteren Standorte Traunstein und Weilheim haben im Zuge einer bundesweiten Schwerpunktprüfung bei über 20 Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes insgesamt fast 80 Personen kontrolliert. Unterstützung erhielten die Zöllner von drei Finanzbeamten aus Rosenheim und Miesbach.
Kontrolliert wurden die in den Hotels und Gaststättenbetrieben bestehenden Beschäftigungsverhältnisse. Bei rund 40 Beschäftigten konnten die Unterlagen gleich vor Ort eingesehen werden, für die restlichen Personen wird im Nachgang noch eine Geschäftsunterlagenprüfung erfolgen. Die Zöllner gingen Anhaltspunkten auf Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung nach und prüften die Einhaltung des geltenden Mindestlohns.
„Bis dato besteht bei zwölf Fällen der Verdacht des Mindestlohnverstoßes, ebenso in zwölf Fällen der Verdacht auf Vorenthalten von Sozialversicherungbeiträgen, davon ein Fall mit Verdacht auf Scheinselbstständigkeit und zwei Fälle mit Verdacht auf illegale Beschäftigung“, so Pressesprecherin Patrizia Kaiser.