Traunstein/Wasserburg – Ein 49-jähriger Wasserburger, der von seiner zweiten Ehefrau getrennt, aber noch gemeinsam mit ihr in einer Wohnung lebte, stürmte in ihr Zimmer und forderte mit einem Messer in der Hand Sex: „Einer von uns beiden wird sterben“, drohte er. Unter Schlägen mit Fäusten und Messer setzte der Handwerker am Vormittag des 11. Oktober 2017 seinen Willen durch. Wegen besonders schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung verhängte die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs gestern eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren gegen den nahezu voll geständigen Täter. Der Angeklagte ist seit 2006 einschlägig vorbestraft: Er wurde zu vier Jahren und zehn Monaten wegen „besonders schwerer Vergewaltigung“ seiner ersten Ehefrau (31), die ihn verlassen wollte, verurteilt.
Parallelen zu den damaligen Vorfällen ereigneten nun mit der zweiten Gattin. Auch die 28-Jährige wollte damals weg vom Angeklagten – wegen eines neuen Freundes. Er reagierte gekränkt, frustriert und aggressiv, wie es der psychiatrische Sachverständige, Dr. Stefan Gerl vom Bezirksklinikum in Gabersee, beschrieb. Trotz einer gewissen „Persönlichkeitsakzentuierung“ des Angeklagten gelangte der Gutachter zu erhaltener Steuerungs-und Einsichtsfähigkeit.
Auslöser am besagten Abend war nach Darstellung des 49-Jährigen ein Videochat seiner Noch-Ehefrau mit einem anderen Mann. Gegen 11 Uhr am nächsten Tag verschaffte sich der 49-Jährige gewaltsam Zugang zum Zimmer des Opfers. Er zog sein Klappmesser heraus, zerschnitt damit die Kleidung der 28-Jährigen und tat ihr sexuelle Gewalt an. Die Frau trug – abgesehen von den massiven psychischen Folgen – mehrere kleinere körperliche Verletzungen davon.
Verteidiger Harald Baumgärtl aus Rosenheim übermittelte der Geschädigten die Entschuldigung des 49-Jährigen: „Er möchte Ihnen sagen, dass ihm alles leidtut, was er Ihnen angetan hat.“
Staatsanwältin Melanie Bartschat erachtete die Vorwürfe für bestätigt. Der 49-Jährige habe „aus gekränkter Ehre“ gehandelt: „Er kann nicht damit umgehen, dass er verlassen wird.“ Er habe durch die Verurteilung und die lange Hafterfahrung nichts gelernt. Eine Freiheitsstrafe von neun Jahren sei tat- und schuldangemessen.
Verteidiger Harald Baumgärtl hob den Wert des Geständnisses heraus. Zudem habe der Angeklagte nach der Haftentlassung fünf Jahre straffrei gelebt. Und auch seine Entschuldigung müsse strafmindernd berücksichtigt werden. Eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als sechseinhalb Jahren sei ausreichend.
Auch der Vorsitzende Richter Fuchs sah den Sachverhalt als erwiesen an. Der Strafrahmen betrage bis zu 15 Jahre. Die Kammer sei deutlich darunter geblieben. Der Grund: das Geständnis. Strafschärfend sei jedoch die einschlägige Vorstrafe. Fuchs: „Er kann das Verlassenwerden nicht verkraften und greift zu solchen Verbrechenstatbeständen, um die Frauen zu bestrafen. Das ist nicht zu dulden.“