52-Jähriger Kosovare vor dem Landgericht Traunstein

Über 26 Kilo Marihuana im Kofferraum

von Redaktion

Über einen Kurier, der im März vergangenen Jahres mit 26 Kilogramm Marihuana im Gepäck erwischt wurde, kamen die Ermittler an einige Hintermänner der Drogenszene heran. Ein 52-jähriger Kosovare muss sich jetzt vor dem Traunsteiner Landgericht verantworten.

Kiefersfelden/Traunstein – In einem BMW wollte ein 42-jähriger Hamburger das Rauschgift bester Qualität über den Grenzübergang Kiefersfelden ins Bundesgebiet schaffen. Eine Polizeikontrolle stoppte den für Hamburg bestimmten Drogentransport. Der Kurier, im Dezember 2017 vom Landgericht Traunstein zu sechs Jahren Haft verurteilt, nannte damals einige Hinterleute. Die Kronzeugen-Aussage brachte einen 52-jährigen Kosovaren wegen gemeinschaftlicher unerlaubter Einfuhr und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf die Anklagebank.

Das lediglich in Folien verpackte und in fünf Stoffsäcken versteckte Rauschgift mit einem Gesamtgewicht von 26,464 Kilogramm lag laut Anklage von Staatsanwalt Martin Unterreiner bei der Fahrzeugkontrolle durch Beamte der Bundespolizei am Nachmittag des 29. März 2017 offen im Kofferraum und verströmte einen intensiven Geruch, auf den eine Polizistin sofort aufmerksam wurde. Der Kurier wanderte umgehend in Untersuchungshaft. Den Kurierlohn von 5000 Euro nebst Benzinkosten für die Fahrt von Rom nach Hamburg bekam er nie.

Ein Beamter des Zollfahndungsamts München schilderte vor Gericht den Verlauf der Ermittlungen, die sich unter anderem auf Telefonüberwachungsmaßnahmen stützten. Der aus der Strafhaft in Hamburg von Polizeibeamten vorgeführte 42-Jährige stand im Zeugenstand dazu, dass er den Transport im Auftrag des Angeklagten durchgeführt habe. Er habe einen Fehler gemacht und sei dafür bestraft worden, so der Hamburger. Als Grund für seine belastende Aussage gab er an, der 52-Jährige, den er schon länger gekannt habe, habe sein „Vertrauen missbraucht“. Ihm sei vor der Fahrt versichert worden, falls etwas schiefgehe, werde für seine Familie gesorgt. Geschehen sei nichts.

Die Anwälte Hartmut Girshausen aus München und Artur Nasner aus Hamburg als Verteidiger des 52-Jährigen versuchten mit zahlreichen Nachfragen, die Glaubwürdigkeit des Kronzeugens zu erschüttern. Der Angeklagte äußerte sich nicht zum Sachverhalt und berief sich auf sein Schweigerecht.

Ein Rechtsgespräch zwischen den Prozessbeteiligten erbrachte nach Vorsitzendem Richter Erich Fuchs die Meinung der Kammer, auch eine Verurteilung wegen „Beihilfe“ komme in Betracht. Bei einem Geständnis könne eine Freiheitsstrafe dann zwischen dreieinhalb und viereinhalb Jahren liegen. Die Verteidiger wollten aber auf „Freispruch“ hinaus und kündigten weitere Beweisanträge an.

Der Prozess wird am 26. April um 8.30 Uhr fortgesetzt.

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