Aus dem Gerichtssaal

38-Jähriger bleibt in Psychiatrie

von Redaktion

Täter wollte Sex mit Mitpatientin – Personal griff ein

Traunstein/Wasserburg – Wegen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Mitpatientin im Bezirksklinikum in Gabersee ordnete die Erste Strafkammer am Landgericht Traunstein gestern die weitere Unterbringung des psychisch kranken Täters in der Psychiatrie an. Der 38-Jährige hatte die geistig behinderte Frau am Abend des 18. Februar 2016 in einen abgetrennten Raum der Herrentoilette gelotst und versucht, Geschlechtsverkehr mit ihr zu haben (wir berichteten).

Eine Pflegekraft vernahm von der Küche aus lautes Wimmern, ging zum WC und befreite die Patientin aus ihrer misslichen Lage. Diese kann seit frühester Kindheit nicht sprechen und konnte sich nicht gegen den Beschuldigten wehren. Davon habe sich das Gericht überzeugt, betonte Vorsitzender Richter Klaus Weidmann gestern in der Urteilsbegründung. Außerdem sei ein Gutachter, Josef Eberl aus Gabersee, zur gleichen Einschätzung gelangt.

Der von Geburt an intelligenzgeminderte 38-Jährige verfüge über eine gewisse Einsichtsfähigkeit. Seine Steuerungsfähigkeit sei jedoch krankheitsbedingt erheblich eingeschränkt, wenn nicht sogar zur Tatzeit aufhoben gewesen.

Das habe der psychiatrische Sachverständige Stefan Gerl, ebenfalls aus Gabersee, bestätigt. Bei der Kripo Rosenheim habe der Beschuldigte alles gestanden. Das Gericht stütze sich zudem auf die glaubwürdigen Aussagen von Mitarbeiterinnen der Einrichtung.

Der Bundesgerichtshof hatte das Ersturteil vom Oktober 2016 – zeitlich unbegrenzte Unterbringung des 38-Jährigen in der Psychiatrie– aufgehoben und das Sicherungsverfahren zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer zurückverwiesen.

Die Erste Strafkammer wertete einige Punkte anderes als das Vorgericht. Unter dem Strich blieb es aber beim gleichen Ergebnis. Die Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie sei aufgrund seiner Gefährlichkeit geboten, auch wenn ein milderes Mittel wie betreutes Wohnen in einem speziellen Heim wünschenswert sei. Bislang stehe aber nirgends ein Platz zur Verfügung.

Staatsanwältin Martina Huber hatte beantragt, Unterbringung in der Psychiatrie anzuordnen – im Gegensatz zu Verteidiger Peter Dürr aus Rosenheim, der gefordert hatte, die Maßregel zurückzuweisen. Wie im ersten Prozess hatte sich der 38-Jährige auch in der Hauptverhandlung nicht persönlich zu den Vorwürfen geäußert. kd

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