Streit um Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Inntal Süd“
Wann Entscheidung fällt, bleibt offen
Ist der Bund Naturschutz (BN) gegen eine im Inntal erlassene Landschaftsschutzgebietsverordnung klagebefugt? Darüber verhandelte gestern der Verwaltungsgerichtshof (VGH).
Rosenheim/München – Die Naturschützer im Inntal sind in Aufruhr, seit der Landkreis Rosenheim im Jahr 2013 die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Inntal Süd“ erlassen hat. Das dadurch neu geschaffene Gebiet umfasst etwa 4000 Hektar – das sind unter dem Strich rund 650 Hektar weniger, als d