Streit um Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Inntal Süd“

Wann Entscheidung fällt, bleibt offen

Ist der Bund Naturschutz (BN) gegen eine im Inntal erlassene Landschaftsschutzgebietsverordnung klagebefugt? Darüber verhandelte gestern der Verwaltungsgerichtshof (VGH).

Von Nina Gut

Rosenheim/München – Die Naturschützer im Inntal sind in Aufruhr, seit der Landkreis Rosenheim im Jahr 2013 die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Inntal Süd“ erlassen hat. Das dadurch neu geschaffene Gebiet umfasst etwa 4000 Hektar – das sind unter dem Strich rund 650 Hektar weniger, als d

Artikel 64 von 196
Mittwoch, 9. April 2025

30 Tage einmalig 0,99€

  • Testen Sie unser
  • ePaper einen Monat lang.
  • Jederzeit kündbar.
Jetzt testen

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.