Rosenheim/München – Darf im Inntal künftig mehr gebaut werden, oder bleibt alles, wie es einmal war? Über den Flächenschutz entscheidet heute der Münchner Verwaltungsgerichtshof. Geklagt hatte der Bund Naturschutz in Bayern gegen die vom Landkreis Rosenheim erlassene Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Inntal Süd“. Weniger die Verordnung selbst als die Frage, ob der Bund überhaupt klagebefugt ist, wird heute im Mittelpunkt der Verhandlung stehen.
Die Vorschrift betrifft die Gebiete östlich und westlich des Inns ab der Stadtgrenze Rosenheim bis hin zum Grenzübergang in Kiefersfelden. Sie schützt rund 4000 Hektar – 650 Hektar weniger als frühere Verordnungen, die mit dem neueren Erlass außer Kraft gesetzt wurden.
„Uns geht es darum, dass das Inntal nicht noch weiter zugebaut wird“, erklärt Peter Rottner, Verwaltungsjurist und Landesgeschäftsführer des Bund Naturschutz in Bayern, im Gespräch mit den OVB-Heimatzeitungen. Mit dem Flächenschutz ginge es laut dem Landesgeschäftsführer auch darum, Pflanzen- und Tierarten weiterhin natürliche Rückzugsräume zur Verfügung zu stellen.
Im Verfahren heute wird laut dem Jurist aber erst einmal die Frage geklärt werden müssen, ob der Bund Naturschutz als Umweltverband in dieser Angelegenheit überhaupt klagebefugt ist. Dies wird auf Grundlage des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes entschieden, das Mitte 2017 umfassend geändert wurde. Ob dies bei Landschaftsschutzverordnungen der Fall ist, bleibt heute mit einem Blick nach München abzuwarten. Falls ja, so hofft Rottner, könnte sich auch im Inntal hinsichtlich des Flächenschutzes noch etwas bewegen. Aus dem Landratsamt gab es gestern zu der Angelegenheit keine Stellungnahme – man wolle erst abwarten, ob die Klage überhaupt zulässig ist.