Abhängig vom Drogendealer

Drogen und Geld wechseln auf diesem Symbolfoto den Besitzer: Eine 22-jährige Bad Endorferin musste sich jetzt vor dem Rosenheimer Jugendschöffengericht wegen Beihilfe zum Drogenhandel verantworten. Foto dpa
Jugendschöffengericht verurteilt 22-Jährige wegen Beihilfe zu Bewährungsstrafe
Bad Endorf – Wegen der Beihilfe zum Drogenhandel musste sich jetzt eine 22-jährige Frau aus Bad Endorf vor dem Rosenheimer Jugendschöffengericht verantworten. Unter anderem aufgrund möglicher „Reifeverzögerungen“ verhängte das Gericht letztlich eine Strafe nach dem Jugendstrafrecht.