Zum Bericht „Sogar die Sonneneinstrahlung geprüft“ im Lokalteil:
Für einen Naturschutzverband ist es eher eine Seltenheit, dass er sich als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Bauleitplanung in seiner Stellungnahme positiv zum Bebauungsplan eines großflächigen Lebensmittelmarktes auf der grünen Wiese äußert.
Veranlassung dazu ist die zweigeschossige Bauweise des Marktes mit neun Wohnungen, die auf dem Markt errichtet werden sollen. Zweifellos lässt sich mit dieser Art der Bauausführung Boden einsparen. Das hindert die Gemeinde aber nicht daran, weiter Bauland in der Fläche auszuweisen.
Sinn würde es aus ökologischer Sicht nur dann machen, wenn wegen des Wohnraums auf dem Marktgebäude die Gemeinde weniger Bauland in der Fläche ausweist oder versiegelte Fläche zurückbaut. Statt weiteren Bauwerbern für großflächigen Einzelhandel in die Hände zu spielen (plant am besten eure Projekte auf der grünen Wiese immer mit Wohnraum und der Bund Naturschutz signalisiert sein Okay) hätten die Vorstände der Ortsgruppe Stephanskirchen/Riedering besser daran getan Argumente der Bürgerinitiative gegen einen Großsupermarkt auf der grünen Wiese aufzugreifen, die sich vehement gegen dieses Großprojekt wehren, weil der Bebauungsplan über die im Bürgerentscheid abgestimmte Flurnummer hinausgeht und weil der von der Gemeinde Riedering beauftragte Gemeindeentwicklungsplan die Grünzäsur zwischen Riedering und Mitterfeld für eine Bebauung mit Einzelhandel gar nicht vorsieht. So recht ins Bild passt dann der Aufruf der Ortsgruppe Stephanskirchen/ Riedering vom Sommer, ein Verzeichnis über schützenswerte Amphibien-Laichgewässer in den Gemeinden anzulegen. Unmittelbar zur Bebauung befindet sich ein Biotop, das als Laichgewässer, so der Eigentümer, von Amphibien sehr gut angenommen wird. Wenn man weiß, dass die Wanderbewegung zum Laichgewässer von Erdkröten bis zu fünf Kilometer beträgt, kann sich jeder ausmalen, welches Krötensterben der abschneidende Riegelbau des Edeka- Marktes zum Laichgewässer verursacht.
Michael Hertel
Riedering