Klare Vorteile

von Redaktion

Gemeinderat Eggstätt zum Datenschutz

Eggstätt – Einstimmig votierte der Gemeinderat Eggstätts in seiner jüngsten Sitzung für einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten, der für 26 Gemeinden des Landkreises Rosenheim zuständig sein soll. Der gemeinsame Datenschutzbeauftragte werde sich um die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit aller angeschlossenen Gemeinden kümmern, so Bürgermeister Hans Schartner (Überparteiliche Wählergemeinschaft, ÜWG). Geschäftsleiter Hans-Joachim Kaiser informierte das Gremium darüber, dass sich die Kommunen bei einem Treffen Anfang Dezember auf ein gemeinsames Vorgehen und eine „Zweckvereinbarung Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter (DSB) der Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Rosenheim“ verständigt hätten. Einige Gemeinden seien durch private Anbieter versorgt, aber schon allein wegen der Synergieeffekte sei eine interkommunale Zusammenarbeit von Vorteil. Seit Mai 2018 kommt die EU-Datenschutzreform zum Tragen, die umfangreiche Änderungen datenschutzrechtlicher Regelungen im Bundes- und Landesrecht sowie Anpassungen der Datenschutzpraxis öffentlicher Stellen zur Folge hat. Auf Eggstätt kämen bei einer Zustimmung für einen gemeinsamen Datenschutzbeaufragten 2160 Euro pro Jahr an Kosten auf. Wenn sich noch mehr Gemeinden der Zweckvereinbarung anschließen, so Kaiser weiter, könnten sich die Kosten eventuell reduzieren. Christian Glas (Freie Bürger Eggstätts) hakte nach, ob der ehemalige Kämmerer der Gemeinde, Christoph Kraus, der sich bis zu seinem Ausscheiden auch mit der Datenschutzreform beschäftigte, dafür abberufen werden müsse. Kaiser bejahte dies, mit einem Vertrag für einen gemeinsamen Datenschutz wirke ein neuer Datenschutzkoordinator. Gerhard Eder (ÜWG) befürwortete einen gemeinsamen Datenschutz: „Günstiger geht’s nicht.“ Dem Beschlussvorschlag Bürgermeister Schartners, sich als Gemeinde der Zweckvereinbarung anzuschließen, folgte der Gemeinderat einstimmig.

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