Albaching – Um den Rottweiler einer Halterin aus Albaching, der (wie berichtet) zwei Kinder angegriffen und schwer verletzt hatte, ist jetzt ein Rechtsstreit entbrannt. Beim Verwaltungsgericht München sind am 3. und 5. Juli eine Klage und ein Eilantrag gegen die Entscheidung der Gemeinde , die Haltungserlaubnis zu entziehen, eingegangen. Das bestätigte auf Anfrage der Wasserburger Zeitung Gerichtssprecher Martin Friedrich.
Die Kammer habe die Gemeinde gebeten, von der Vollstreckung des Bescheids zur Abgabe des Hundes bis zur Entscheidung über den Eilantrag abzusehen. Unter Auflagen kann der Hund vorerst bei den Besitzern bleiben, teilte Albachings Bürgermeister Josef Sanftl im Gemeinderat mit.
Dieser hatte, wie berichtet, der Besitzerin die Erlaubnis zur Haltung des Tieres entzogen. Der Rottweiler hatte vor zwei Jahren einen heute zwölfjährigen Buben aus Albaching gebissen.
Die Wunde hatte sich entzündet, der Bub musste operiert werden. Im April dieses Jahres war es zu einer weiteren Attacke auf einer Baustelle in Söchtenau gekommen, bei der ein Siebenjähriger so schwere Wunden davontrug, dass auch er operiert werden musste. Beide Kinder leiden bis heute psychisch unter den Angriffen des Tieres.
Bereits nach dem ersten Vorfall hatte die Gemeinde einen Leinen- und Maulkorbzwang angeordnet. Nach dem erneuten Übergriff hatte der Gemeinderat die Notbremse gezogen und die Haltungserlaubnis entzogen. Für die Abgabe des Hundes – etwa an ein Tierheim – war eine Frist von zwei Wochen gesetzt worden.
Die Halterin und ihr Lebensgefährte, der den Rottweiler in der Regel bei sich führte, nahmen sich einen Anwalt. Dieser forderte die Gemeinde auf, den Bescheid zur Abgabe des Hundes zurückzunehmen, so Sanftl. Albaching folgte diesem Wunsch jedoch nicht. Die Kommune sieht angesichts der bekannten Fälle Gefahren für die Allgemeinheit und stellt die Zuverlässigkeit der Hundebesitzer infrage.
Der Anwalt des Paares kündigte daraufhin eine Klage vor dem Verwaltungsgericht München an, die mittlerweile eingegangen ist. Per Eilantrag wurde auf die in diesen Tagen ablaufende Frist reagiert. Das Gericht hat die Gemeinde aufgefordert, alle Akten einzuschicken. Ob Eilverfahren und Klage gemeinsam zur Verhandlung kommen, steht nach Angaben des Sprechers am Verwaltungsgericht München noch nicht fest – ebenso wenig wie der Termin für die Verhandlungen.
Bis dahin dürfe der Hund unter Auflage bei der Halterin bleiben. Es seien eidesstattliche Erklärungen verlangt worden, mit denen die Eigentümer des Tieres versichern, die Auflagen einzuhalten, teilt der Bürgermeister mit. Dazu gehören ein Maulkorb- und Leinenzwang.