Neuer Wohnraum für sozial Schwächere

von Redaktion

Rosenheimer Baugesellschaft will in Kiefersfelden 21 Wohnungen bauen

Kiefersfelden – Die Weichen für einen Baukomplex mit sozialen Wohneinheiten hat in seiner jüngsten Sitzung der Gemeinderat einstimmig gestellt. Die Wohnungsbaugesellschaft des Kreises Rosenheim möchte auf einem über 4500 Quadratmeter großen Areal, dessen Eigentümer der Landkreis ist, eine Wohnanlage mit 21 Wohnungen bauen. Sie unterliegen der nunmehr bis zu 40-jährigen Sozialbindungsfrist und sind so für einkommensschwächere Familien von Bedeutung.

Zwei Gebäude auf

3200 Quadratmeter

Die geplante Wohnanlage stellte der Geschäftsführer der Gemeinde, Michael Priermeier, ausführlich und detailliert vor.

Grundsätzlich sollen die geplanten zwei Gebäude auf einer rund 3200 Quadratmeter großen Fläche entstehen, ein Komplex mit neun und der andere mit zwölf Wohnungen „mit niedrigen Mieten für sozial schwächere Familien“.

Das schlägt sich bei der Planung nieder. So verzichtet der Träger auf eine teure Tiefgarage, er favorisiert normale Pkw-Stellplatze auf dem Gelände (momentaner Stand).

In die vorläufige Planung übernommene „Carports“ sind teilweise nicht mit dem aktuellen Baufenster vereinbar, so dass eventuell ganz darauf verzichtet wird. Das Gelände, das zwischen dem Sonnenweg und der Kufsteiner Straße (Staatsstraße 2098) in Richtung Landesgrenze liegt, wird momentan als Erholungspark genutzt und ist nur mit einer kleinen Unterstellhütte für Gerätschaften bebaut, ansonsten herrscht sattes Grün vor.

Allerdings stehen auf dem Areal auch viele ältere Bäume, von denen in der vom Rat und der Wohnungsbaugesellschaft bevorzugten „Variante A“ doch immerhin noch zwölf gefällt werden müssten.

Bei der Ablehnung der beiden alternativen Varianten durch den Gemeinderat war hauptsächlich die noch höhere Anzahl der zu fällenden Bäume maßgebend gewesen. Weiter ist eine dreigeschossige Bauweise vorgesehen, die unversiegelte Fläche, zum Beispiel für Spielplatz und Grünanlagen, beträgt in etwa 1400 Quadratmeter.

Möglicher Lärm, der von der viel befahrenen Kufsteiner Straße kommen könnte, soll mit einer Lärmschutzwand minimiert werden. Bezüglich der Stell- und Parkplatzregelung sowie der Zu- und Abfahrt auf das Gelände, hauptsächlich vom Sonnenweg her, ist allerdings noch Gesprächsbedarf mit dem Vorhabensträger und dem Landkreis erforderlich. Eine diesbezügliche Abstimmung mit dem staatlichen Bauamt Rosenheim soll schon Ende Juli erfolgen um danach das übliche Beteiligungsverfahren einleiten zu können.

Anspruch auf eine Sozialwohnung haben grundsätzlich „Geringverdiener-Haushalte“. Je nach Haushaltsgröße gibt es unterschiedliche Grenzen, die im bayerischen Wohnraumförderungsgesetz festgehalten sind.

Bei einem Ein-Personen-Haushalt sind 22600 Euro im Jahr die Einkommensobergrenze, sie steigt auf 34500 Euro bei einem Zwei-Personen-Haushalt. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um 8500 Euro, sowie für jedes im Haushalt lebende Kind nochmals um 2500 Euro.

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