Gemeindetag

Kein Weg zum Mehrfamilienhaus

von Redaktion

Gemeinderat Grosskarolinenfeld Antrag abgelehnt, weil Straße auf Privatgrund ist

Großkarolinenfeld – Ein Mehrfamilienhaus in Tattenhausen darf nicht gebaut werden. Der Gemeinderat hat in seiner vergangenen Sitzung den Bauantrag zur Errichtung eines Hauses mit fünf Wohneinheiten sowie einer Tiefgarage und Außenstellplätzen in der Schmiedgasse abgelehnt.

Der Bauwerber wollte das bestehende Bauernhaus auf dem Grundstück abreißen und das Mehrparteienhaus errichten. Das Problem: Die Straße, die Schmiedgasse, weist dort nicht die nötigen drei Meter Breite auf und könne den Erschließungsverkehr nicht bewältigen, heißt es in einer Empfehlung des Bauausschusses, der sich vorab mit dem Thema beschäftigt hatte. Insbesondere, da man durch die Größe des Vorhabens mit einer Erhöhung der Verkehrsbelastung rechne.

De facto vorhanden, de jure aber nicht

Etwas Paradox mag es durchaus klingen: Denn die drei Meter Mindeststraßenbreite sind vor Ort tatsächlich vorhanden – rein rechtlich aber nicht. Laut Lageplan beträgt die Breite der Schmiedgasse in dem Bereich teils sogar unter zwei Meter, alles darüber hinaus läuft über Privatgrundstücke. „Wenn die Nachbarn nun von ihrem Eigentumsrecht Gebrauch machen und ihre Grenzen etwa mit einem Zaun schützen, kommt man nicht mehr zu dem Grundstück. Dann wiederrum könnte der Bauwerber auf die Gemeinde zukommen und fragen, warum das nicht ordentlich geprüft wurde. Kommt es zu einem Schaden für den Bauwerber, könnten Haftungsansprüche gegen die Gemeinde folgen“, skizzierte Bürgermeister Bernd Fessler ein Szenario.

Dieses sei insbesondere denkbar, da sich die Nachbarn im Vorfeld bereits gegen das Vorhaben positioniert hätten. Dass diese nicht möchten, dass Autos auf ihren Grundstücksflächen fahren oder parken, sei auch nachvollziehbar, so der Bürgermeister.

Zwar sind im betreffenden Bereich in letzter Zeit immer wieder Bauvorhaben realisiert worden. Doch der Bürgermeister machte klar, dass sich daraus kein Anspruch auf einen positiven Bescheid ergebe. Jeder Antrag müsse neu geprüft werden. Der Gemeinderat lehnte einstimmig ab.

Erschließung ist ein Muss

„Die Erschließung muss gesichert sein“, sagt Wilfried Schober vom bayerischen Gemeindetag. Wenn es über öffentlichen Grund nicht geht, muss der Bauwerber entweder Grund kaufen oder ihn sich mit einer Grunddienstbarkeit sichern. Ohne gesicherte Erschließung, so Schober, dürfe das Landratsamt den Bauantrag gar nicht genehmigen, tue es aus Haftungsgründen auch nicht. Ein „Gewohnheitsrecht“ gibt es bei der Erschließung nicht. Ja, die Situation sei verfahren, so Schober, aber zunächst handele es sich um ein zivilrechtliches Problem. Natürlich könne der Bauwerber klagen. Was das Nachbarschaftsverhältnis wohl nicht verbessere. Eine derartige Situation sei gar nicht so selten, komme immer wieder vor, erzählt Schober. „Aber ein Massenphänomen ist es auch wieder nicht.“ syl

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