Neue Satzung für Kindertageseinrichtung

von Redaktion

Eggstätter Rat stimmt zu

EggstättIn Anpassung an die aktuelle Rechtslage und nach Gesprächen mit allen Verantwortlichen wurde jetzt die Satzung für die Kindertageseinrichtung (Kita), also Kindergarten und Kinderkrippe, der Gemeinde Eggstätt und die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde ergänzt und aktualisiert. Dies wurde in der jüngsten Ratssitzung vorgestellt.

Geschäftsleiter Hans-Joachim Kaiser hatte dafür eigens farblich markierte Änderungen vorgestellt, damit Zuhörer und Räte schnell im Bild waren.

Zudem wurden einige redaktionelle Änderungen gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz des Freistaats Bayern vorgestellt. Auch mit dem zweiten Kindergarten am Ort, dem kirchlichen Kindergarten St. Georg, habe man bezüglich der neuen Satzung Gespräche geführt, ergänzte Zweiter Bürgermeister Christian Glas.

Geschäftsleiter Kaiser ging ausführlich auf den Paragrafen 4 „Aufnahme in die Kita“ der neuen Kita-Satzung ein. Dort heißt es, wenn ein Kind zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember eines Jahres drei Jahre alt wird, haben die Eltern die Wahlmöglichkeit, ob ihr Kind in die Krippen-Gruppe oder die Kindergartengruppe gehen soll.

Gebühren mit Landratsamt abgestimmt

Kinder, die zwischen Januar und 31. August drei Jahre alt werden, können nur in die Krippe aufgenommen werden, sofern Krippenplätze frei sind.

Beim Gebührensatz wurde das Aufnahmealter des jeweiligen entsprechenden Kita-Modells ebenfalls entsprechend angepasst. Die Gebühren seien auch mit dem Kreisjugendamt und dem Landratsamt abgestimmt worden, wurde in der Sitzung erklärt. Ohne die Satzungen weiter zu verlesen, billigten die Gemeinderäte die neue Kita-Satzung und die neue Gebührensatzung für die Kita der Gemeinde Eggstätt. elk