Stephanskirchen – Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. Februar den Erlass einer ersten Änderungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung (EBS) beschlossen. Die Satzung liegt in der Zeit von Mittwoch, 6. März, bis Mittwoch, 10. April, während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Stephanskirchen, Rathausplatz 1, Zimmer 1.10 im ersten Stock zur öffentlichen Einsichtnahme aus.