Eggstätt – Schon seit Langem steht auf der Agenda des Gemeinderates die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Eggstätt-Nord. Im Juli 2017 hatte sich das Gremium auf einen Aufstellungsbeschluss mit dem Ziel der „Möglichkeit der Nachverdichtung der bebaubaren Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches“ geeinigt. Das Maß der Bebauung soll sich nach den geltenden Grund- und Geschossflächen richten (wir berichteten).
Franz Fuchs vom gleichnamigen Kolbermoorer Architektenbüro stellte in der jüngsten Sitzung nun den neuen Bebauungsplan vor, der den alten aus den 80er-Jahren ablösen soll. Fuchs erklärte den langen Zeitraum zwischen Beschlussfassung und Entwurf einer Neuaufstellung damit, dass das Schallschutzgutachten erst kürzlich eingegangen sei und dass sein Büro die daraus resultierenden Forderungen in den neuen Plan eingearbeitet habe.
Es gebe – neben dem Sportplatz – drei verschiedene Arten der Nutzung: allgemeine Wohngebiete, ein paar Mischgebiete sowie ein Gewerbegebiet, wozu er unter anderem das Feuerwehrhaus zählte. Allen Nutzungsarten lägen unterschiedliche Immissionsschutzwerte zugrunde. Anstelle des Begriffs Mischgebiet empfahl Fuchs, Flächen innerhalb des Gebiets als urbane Gebiete (MU) auszuweisen,
Fuchs zählte weitere Merkmale des neuen Bebauungsplans auf: Die Grundflächenzahl (GRZ), also der Flächenanteil eines Grundstücks, der bebaut werden darf, solle von bisher 0,25 auf 0,27 erhöht werden, die Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 hingegen solle gleichbleiben. Die Wandhöhe solle auch weiterhin 6,5 Meter betragen. Statt zwei dürfen nun maximal fünf Wohnungen in Gebäuden entstehen. Hier habe man aber „indirekt die Stellplätze als Regulativ“. Durch eine Ausweisung der ehemaligen Mischgebiete als MU sei kein aktiver Schallschutz nötig. Lediglich an der Nord- und Westseite des Sportplatzes sei dies „möglich, muss aber nicht“, so der Architekt, und empfahl hier eine Wand beziehungsweise einen Carport mit einer geschlossenen Rückwand. Die Sichtdreiecke seien übernommen und ergänzt worden.
Bezüglich der Grünordnung und Oberflächenwasser habe man entsprechende Hinweise schon im Plan mitaufgenommen. Bei den Bauvorschriften orientiere sich der Entwurf an der örtlichen Gestaltungssatzung. So solle die Dachneigung zwischen 18 und 26 Grad ausmachen, Dachgauben und aufgeständerte Solaranlagen seien nicht erlaubt. Die Gemeinderäte schlossen sich all diesen Empfehlungen einstimmig an.