Doch endliche Geschichte

von Redaktion

Gemeinderat Stephanskirchen Kraglinger Spange Thema

Stephanskirchen – Eine unendliche Geschichte findet vielleicht doch ein schnelleres Ende, als gedacht: Die Kraglinger Spange war in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates zum wiederholten Male Thema. Bernhard Bauer und Natascha Neuhaus vom staatlichen Bauamt, Abteilung Straßenbau, stellten jetzt die Planfeststellungsunterlagen vor.

Ursprünglich sollte die Kraglinger Spange die Staatsstraße Richtung Prutting besser anbinden. Das scheiterte bisher unter anderem an den dort vorhandenen Kiesgruben. Deswegen gibt es seit etlichen Jahren Planungen für eine „neue“ Kraglinger Spange.

Auch diese beginnt in der Haarnadelkurve in Kragling, führt dann aber nicht nach Nordosten, sondern nach Nordwesten. Zwischen Entleiten und der Einmündung der Wasserburger Straße in Höhensteig schließt die Spange an die Vogtareuther Straße an.

Die Variante nach Prutting ist damit aber nicht verbaut, denn der Anschluss in der Haarnadelkurve der Miesbacher Straße soll, so schlug es der Gemeinderat vergangenes Frühjahr vor, mittels eines Kreisverkehrs erfolgen. Da wäre eine Abzweigung Richtung Prutting nach wie vor möglich.

Die Staatsstraße 2095 nach Prutting ist, das haben Verkehrszählungen immer wieder gezeigt, deutlich befahrener, als die Staatsstraße 2359 nach Wasserburg. Auch wenn diese neben der B15 auf der anderen Innseite die zweite große Verbindung in den Landkreis-Norden ist. Dennoch ist der Anschluss Richtung Wasserburg sinnvoll, ist auch Bürgermeister Rainer Auer überzeugt: „Es sind zu viele Fahrzeuge und vor allem zu viele Lkws mitten im Ort unterwegs.“ Die Kraglinger Spange brächte an neuralgischen Punkten eine deutliche Entlastung, gerade an den Einmündungen Vogtareuther/Salzburger/Miesbacher Straße.

Ein Fachbüro hat, wie berichtet, die Fläche für die geplante Kraglinger Spange im Hinblick auf mögliche naturschutzrechtlich relevante Flora und Faune untersucht. Jede Pflanze, jedes Tier wurde aufgelistet und kartiert. Streng geschützte Arten existieren auf den gut 80, überwiegend landwirtschaftlich genutzten Hektar nicht.

Der Freistaat besitzt zudem ein Grundstück bei Pfaffenhofen, das als Ausgleichsfläche für den Eingriff in die Natur dienen könnte. Das Planfeststellungsverfahren für die Kraglinger Spange soll in absehbarer Zeit beginnen. Das dauert erfahrungsgemäß ohnehin seine Zeit. Könnte es zu weiteren Verzögerungen durch Klagen von Anliegern kommen? Das kann Auer nicht ausschließen: Es gebe nur wenige Anlieger, sagt er, „aber die sind energisch.“

Wie läuft ein Planfeststellungsverfahren ab?

Planfeststellungsverfahren gibt es vor allem bei Vorhaben von überörtlicher Bedeutung mit dem Bund oder dem Freistaat als Baulastträger. In diesem Verfahren, das die Regierung von Oberbayern durchführt, werden alle möglicherweise betroffenen privaten oder öffentlichen Belange geprüft und abgewogen. Wer nicht vom staatlichen Bauamt angeschrieben wird, kann sich während der Auslegung der Pläne zu Wort melden. Die Regierung bittet dann das staatliche Bauamt um Stellungnahme zu den Einwendungen, gegebenenfalls gibt es einen Erörterungstermin. Irgendwann kommt dann der Planfeststellungsbeschluss von der Regierung. Der wird in der/den beteiligten Gemeinden ausgelegt und ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung beginnt eine einmonatige Klagefrist. Wird nicht geklagt, ist der Planfeststellungsbeschluss nach einem Monat rechtsgültig. syl

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