Bad Endorf – Der Bad Endorfer Marktgemeinderat steht nach wie vor fest zu seinem Entschluss, den Bürger an der Entscheidung bezüglich des Standortes einer zukünftigen neuen Grundschule zu beteiligen. Allerdings kam es auf der jüngsten Sitzung noch nicht zur Formulierung eines entsprechenden Ratsbegehrens.
Dieses wird zurückgestellt, bis ein Planungsbüro in einer sogenannten Machbarkeitsstudie diejenigen Standorte in der Ortsmitte näher durchleuchtet hat, die als Alternative für den eigentlich geplanten Standort im Bereich der jetzigen Mittelschule in Frage kommen. Für diese Machbarkeitsstudie ist mit einem reinen Arbeitszeitaufwand von gut vier Wochen zu rechnen.
Bürgerbegehren abgelehnt
Das Ratsbegehren ist gewissermaßen als Ersatz gedacht für das Bürgerbegehren, das Ende Oktober eingereicht worden war, der Gemeinderat aber zurückgewiesen hatte. Die Zurückweisung war infolge rechtsanwaltlicher Beratung und wegen entsprechender Hinweise der kommunalen Rechtsaufsicht erfolgt. Ursächlich für die Zurückweisung waren vor allem Mängel in Formulierung und Begründung gewesen (wir berichteten).
Vor diesem Hintergrund sah es die Verwaltung der Marktgemeinde als sinnvoll an, wenn der Formulierung des Ratsbegehrens noch eine Machbarkeitsanalyse vorangestellt werde, in der die in Frage kommenden alternativen Standorte in der Ortsmitte untersucht werden sollten. Für die Lösung einer Schullandschaft im Bereich der jetzigen Mittelschule lägen ausreichend Zahlen vor.
Anders sei es bei den Standorten in der Ortsmitte. Nach Ansicht der Verwaltung fehlt hier nicht nur jedes verlässliche Zahlenwerk über die zu erwartenden Kosten, es fehlt vor allem auch eine Folgenabschätzung für die weitere Entwicklung der Ortsmitte. Über beides müsse aber in der Gemeinde Klarheit herrschen. Nur dann sei ein Entscheid der Bürger zwischen den verschiedenen Standorten auf einer Faktenbasis möglich.
Dieser Ansicht der Verwaltung gegenüber stand ein überfraktioneller Antrag von neun Gemeinderatsmitgliedern, die einen bereits fertigen Textvorschlag für das Ratsbegehren einbrachten. Mit diesem Vorstoß sollte zunächst erreicht werden, dass dem Bürgerwillen nach einer Entscheidungsbeteiligung möglichst schnell Rechnung getragen werde. Des Weiteren legten die neun Gremiumsmitglieder Wert auf eine möglichst ergebnisoffene Formulierung des Ratsbegehrens: Der Bürger sollte sich nicht nur für oder gegen die Schullandschaft im Bereich der ehemaligen Mittelschule aussprechen können. Es sollten vielmehr durch eine weitere Ratsbegehrensfrage auch die denkbaren Alternativen in der Ortsmitte ausdrücklich Eingang finden.
Kritik an der Formulierung
Während die Beweggründe auch von allen anderen Ratsmitgliedern begrüßt wurden, gab es von verschiedenen Seiten Kritik an der Formulierung. Vor allem an der zweiten Frage. Hier wurde beispielsweise bemängelt, dass es nur um die Grundschule gehe, der Hort aber keine Erwähnung finde. Wenn die Absicht, dem Gemeinderat bei einer Entscheidung zugunsten eines innerörtlichen Standortes mehr Planungsspielraum hinsichtlich des Hort-Standortes zu gewähren, auch positiv zu werten sei, so setze man damit doch das falsche Signal. Es müsse dem Bürger klar werden, dass bei einem Standort der Schule in der Ortsmitte auch der Hort dort angesiedelt werden müsse, so die einhellige Meinung mehrerer Ratsmitglieder.
Was die Zahl der Standorte in der Mitte letztendlich auf einen beschränke: Ein Bau von Grundschule und Hort auf dem jetzigen Grundschulgelände scheide aus Platzgründen aus. Dort nur eine neue Grundschule zu errichten und den Hort am bisherigen Standort bei der Mittelschule zu belassen, sei Unsinn. Man könne nicht die Schullandschaft im Bereich der Mittelschule ablehnen mit dem Verweis auf den dann längeren Schulweg, eben diesen längeren Weg aber für den Hort nach wie vor in Kauf nehmen.
Sanierung wieder
auf dem Tisch
Die folgende Diskussion entwickelte sich dann nicht nur zu den beiden Anträgen. Auch die Frage nach einer Teilsanierung statt einem kompletten Neubau aller Schulgebäude wurde erneut ins Spiel gebracht. Am Ende aber einigten sich die neun überfraktionellen Antragssteller darauf, ihren Vorschlag zurückzuziehen und den Weg für die Machbarkeitsanalsyse freizumachen.
Die wenigen dafür nötigen Wochen, so die Mehrheitsmeinung, müsse man sich einfach noch nehmen bei einem Bauvorhaben, das eines der größten in der Endorfer Geschichte sei und voraussichtlich frühestens 2024 abgeschlossen werden könne.