Halfing – Bereits zum dritten Mal stand jetzt ein 38-jähriger Bauarbeiter aus Polen, der in Halfing lebt, vor Gericht, weil er seine Lebensgefährtin verprügelt hat. Nun muss der Mann erneut 18 Monate im Gefängnis verbringen, soll aber die Chance auf eine Therapie bekommen.
Nach Angaben des Opfers, einer 33 Jahre alten Slowakin, sei der Angeklagte am Tattag bereits am frühen Abend betrunken gewesen. „Er hat mich eine Hure und eine Schlampe genannt – wie immer halt“, schilderte die Frau den Wortwechsel mit dem 38-Jährigen, der sich extrem eifersüchtig gezeigt habe. Als er sie dann geschlagen habe, habe ihre 17-jährige Tochter ihm damit gedroht, die Polizei zu rufen.
Auf die Tochter losgegangen
Daraufhin sei er auch auf ihre Tochter losgegangen. Sie sei dazwischen gegangen und habe die Tochter hinunter ins Auto geschickt, um sie vor dem Mann zu schützen. Schließlich sei sie selber auch dorthin geflohen. Auf dem Weg zum Fahrzeug habe der Angeklagte aber weiterhin auf sie eingeschlagen.
Die Tochter bestätigte die Schilderung der Mutter in allen Einzelheiten, was Richter Merkel zur Frage an das Opfer führte: „Das ist ja nun nicht das erste Mal, dass er sie verprügelt hat. Warum nehmen sie ihn denn immer wieder zurück?“ Was die Slowakin, die mit dem Angeklagten zwei kleine Kinder hat, die sich derzeit bei Pflegeeltern befinden, selbst nicht genau beantworten konnte.
Den Tathergang, schilderte der Bauarbeiter allerdings ganz anders. Er gab vor Gericht an, sie lediglich einmal geschlagen zu haben. Danach sei er ihr nur hinterher gelaufen, um sich zu entschuldigen. Allerdings wisse er nicht mehr sehr viel, weil er betrunken gewesen sei. Er sei beim Kochen gewesen, sei dann von ihr im Streit gereizt worden und habe deshalb zugeschlagen. Mehr wisse er nicht mehr.
Als er aber dem Staatsanwalt Dr. Oliver Mößner präzise schildern konnte, welches Gericht er an diesem Tag wie zubereitet hatte, kamen beim Anklagevertreter schnell Zweifel an der fehlenden Erinnerung auf.
Der Vorsitzende Richter Christian Merkel beklagte, dass der Angeklagte aus seinen Vorstrafen nichts gelernt habe. „Noch dazu sind sie erst wenige Monate vorher aus dem selben Grund im Gefängnis gewesen – und standen darüber hinaus unter offener Bewährung!“
Was der Mann mit seinem Alkoholkonsum zu entschuldigen versuchte. „Das passiert mir nur, wenn ich Alkohol getrunken habe.“ Auf die Frage des Richters, warum er denn dann trinke, antworte der 38-Jährige: Ich trinken immer, wenn ich Stress habe.“ An diesem Tag habe er tagsüber schon mit dem Trinken begonnen und rund fünf bis sechs Bier und vielleicht einen halben Liter Gin getrunken.
Prof. Dr. Michael Soyka berichtete als Gutachter, dass der Angeklagte mit beinahe drei Promille schwer betrunken war. Gelebt habe er von Gelegenheitsarbeiten. Es handle sich hier wohl um einen chronischen Alkoholiker. Ohne therapeutische Maßnahmen sei davon auszugehen, dass sich solche Übergriffe gegenüber der Partnerin immer wiederholen würden.
Zwar sei der Angeklagte, wie dessen Verteidiger Rechtsanwalt Wolfgang Müller bestätigte, durchaus therapiewillig. Es stelle sich aber die Frage, ob dessen Sprachkenntnisse eine sinnvolle Therapie möglich machten. In dem Zusammenhang bestätigte die Dolmetscherin, dass der Angeklagte durchaus Deutsch verstünde. Lediglich für juristische Ausdrücke sei ihre Anwesenheit vonnöten.
Die Alkoholisierung wollte der Staatsanwalt nicht als Milderungsgrund gelten lassen. Immerhin sei der Angeklagte bereits mehrfach unter Alkohol straffällig geworden. Er musste also wissen, dass er dann zu Straftaten neige. Dazu stand er unter offener Bewährung aus einer ähnlichen, früheren Straftat. Er beantragte eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten, wollte ihm aber die Chance einer Therapie nicht verwehren.
Geschlossene Therapie
Der Verteidiger verwies darauf, dass sein Mandant seine Tat nur unter dem Einfluss von Alkohol begangen habe. Zwölf Monate Haft seien in diesem Fall ausreichend. Auch er beantragte die Unterbringung in einer geschlossenen Therapie, um eine zukünftige Straffreiheit zu erreichen.
Das Gericht entsprach dem Antrag des Staatsanwaltes. Eine Strafmilderung sei aus mehreren Gründen nicht möglich. Der Angeklagte habe gewusst, dass er unter Alkohol unbeherrscht reagiere und habe darüber hinaus unter offener Bewährung gestanden. Aber er wolle ihm die Chance einer Therapie nicht verweigern. So könne er die Strafe in einer geschlossenen Therapie sinnvoll nutzen.