„Schlampig gemacht“

von Redaktion

Leserbrief zum Thema „Juristischer Schachzug der Bürgermeisterin“ im Lokalteil:

Da waren keine Tricks und ein juristisches Studium war auch nicht nötig. Text und Inhalt des Bürgerbegehrens waren einfach schlampig gemacht und weitgehend inhaltslos. In der Schule hätte es geheißen: Thema verfehlt, setzen, sechs.

Aber wir sind nicht in der Schule. Wir haben hier ein legitimes und ernsthaftes Anliegen von Bürgern zu behandeln. Und diesem Anliegen haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens einen Bärendienst erwiesen. Die Bürger, die die Grundschule im Ort haben wollen, haben unterschiedliche Motive und Vorstellungen, wie eine Schule heutzutage aussehen muss. Der Rat und die Verwaltung arbeiten daran, allen Anforderungen gerecht zu werden. Einfach zu sagen „Schule im Ort“ hilft da wenig bis gar nicht.

Der Leserbrief strotzt vor Vermutungen und Unterstellungen. Völlig aus der Luft gegriffen ist die Behauptung, eine Grundschule im Ort würde den Gemeindehaushalt weniger belasten.

Ein Bürgerbegehren ist ein starkes Geschütz, da es die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses hat. Deshalb muss an ein Bürgerbegehren ein strenger Maßstab angelegt werden, der über Formalien hinausgeht. Diese Qualität wurde nicht erreicht. Man hätte ja auch einen Bürgerantrag initiieren können, der den Rat verpflichtet, sich mit einem Thema zu beschäftigen. In Zusammenarbeit kann man in der Regel mehr erreichen als durch Rabatz und Vorwürfe.

Dr. Horst Zeitler, Curt Wiebel, Chris Wunder

Bad Endorf

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