Pfaffing/Großkarolinenfeld – Der Einsatz eines Pfeffersprays hat einen 20-jährigen rumänischen Lageristen aus dem Alt-Landkreis Wasserburg vor Gericht gebracht. Wegen gefährlicher Körperverletzung musst er sich vor dem Jugendschöffengericht Rosenheim verantworten. Den Vorsitz hatte Richter Hans-Peter Kuchenbaur.
Zum Geburtstagsfest eines 58-jährigen Rumänen waren viele rumänische Landsleute gekommen, die ihrerseits wieder rumänische Freunde mitbrachten, was der Gastgeber in Feierlaune gerne akzeptierte. Das hätte er vielleicht nicht tun sollen, denn die Feier lief völlig aus dem Ruder. Zweimal prügelten sich die Gäste im Laufe der Nacht. Wie und warum es soweit gekommen war, darüber gab es vor Gericht so viele verschiedene Versionen, wie damals Gäste anwesend gewesen waren.
Der Angeklagte war einer der nicht geladenen, aber akzeptierten Gäste. Weswegen gegen 22 Uhr die erste Auseinandersetzung entstanden war, schilderte er so: Er habe sich verwundert darüber geäußert, dass Tochter und Schwiegersohn den Gastgeber mit Vornamen und nicht mit „Papa“ ansprachen. Darüber seien die Angesprochenen derart erbost gewesen, dass es zum Streit und schließlich zu körperlichen Auseinandersetzungen gekommen sei. Als ein weiterer Gast mit erhobener Glasflasche auf ihn losgegangen sei, habe er zum Pfefferspray gegriffen, um sich zu wehren. Und auch, um dem Streit ein Ende zu setzen.
Ein „Schwiegersohn in spe“ wiederum gab an, der Angeklagte habe eine Tochter des Gastgebers als Hure bezeichnet, darauf hin seien Streit und Tumult entstanden. Es habe zwei Freundeskreise gegeben, die aufeinander losgegangen seien. Der Angeklagte habe nicht ihn gezielt mit dem Spray angegriffen, sondern einfach in die Runde gesprüht.
Von der zweiten Prügelei gegen 2 Uhr morgens – von der eine Polizistin als Zeugin berichtet hatte – wisse er nichts. Die Polizistin berichtete, dass auf alle Fälle der Alkohol eine Rolle gespielt habe. „So wie die drauf waren, hätte keiner mehr Autofahren dürfen. Der Angeklagte aber sei nicht mehr da gewesen. Der Hergang habe sehr schwer ermittelt werden können, weil die Verständigung schwierig gewesen sei.
Der Gastgeber selbst hatte als Zeuge mehrere, sich ausschließende Berichte parat. Einmal sagt er, der Angeklagte, den er vorher nicht kannte, habe die Gäste völlig unmotiviert mit dem Pfefferspray attackiert. Dann habe es doch eine Schlägerei gegeben, in die der Angeklagte mit dem Pfefferspray eingegriffen habe. Wer sich wann wo befunden hatte, wechselte ebenfalls mit jeder Aussage.
Einige Teilnehmer des „Prügel-Geburtstages“ waren nicht zu erreichen, weil im Ausland. Niemand wollte auch ausschließen, dass der Angeklagte tatsächlich mit einer Flasche angegriffen worden sei. Dass auch etliche andere Gäste als Tatbeteiligte in Frage kommen, wurde alsbald klar. Die Schuldfrage aber konnte letztlich nicht geklärt werden.
Das der Angeklagte einen Nasenbein- und Rippenbruch erlitten hatte, belegte in jedem Fall, dass er möglicherweise tatsächlich Grund zur Notwehr hatte. Weil dies nicht auszuschließen war, beantragten Staatsanwaltschaft und Verteidiger übereinstimmend Freispruch – dem das Gericht dann auch folgte. Richter Kuchenbaur entließ den Lageristen aber nicht ohne ihm zu erklären, dass dies kein Freispruch wegen erwiesener Unschuld sei und dass er über sein Verhalten nachdenken sollte.