Halfing – Die durch die Firma Aicher beantragte fünfte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Holzham-Ost“ im Bereich der Flurnummern 3010/1, 3010/3 und 3010/8 ist im vereinfachten Verfahren nicht möglich. Dies kam bei der Gemeinderatssitzung in Halfing zur Sprache. Deshalb soll nun ein Planungsbüro den Entwurf ausarbeiten und im Anschluss daran das erforderliche Bebauungsplanverfahren durchführen.mv