Brannenburg – Unterschiedliche Bauangelegenheiten standen im Mittelpunkt der jüngsten Gemeinderatssitzung in Brannenburg.
Zur Änderung des Bebauungsplanes „Am Kerschelweg“ wurde den Räten das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgestellt und die Hinweise zum Vorhaben bei Bedarf in die Planung eingearbeitet. Zu Diskussionen und unterschiedlichen Meinungsäußerungen führte die Vorgabe, Lieferverkehr in der Nacht auszuschließen, da das Gewerbegebiet einen großen Wohngebietscharakter ausweist. Einstimmig positiv fiel dann der Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung aus.
Vertagt wurde der Billigungsbeschluss zur Neuaufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes „Zwischen Rosenheimer Straße, Bahnhofstraße und Bahnlinie“. Für das dortige Sondergebiet Einzelhandel und Dienstleistungen sei ein Einzelhandel bis maximal 1000 Quadratmeter Verkaufsfläche zulässig, hieß es in der Vorlage. Der Wunsch des Gemeinderates zielte jedoch auf eine Festlegung für einen Einzelhandel, so die übereinstimmende Aussage. Ansonsten könnten sich auch andere Dienstleister dort ansiedeln, was nicht unbedingt im Sinne der Nahversorgung der Bürger sei.
Ebenfalls vertagt wurden zwei Anträge auf Erlass einer Einbeziehungssatzung im Bereich von Grundstücken an der Sudelfeld- und an der Dorfstraße. Mit einer grundsätzlichen Beratung zu diesen oft gehäuft auftretenden Anträgen will sich der Gemeinderat in seiner Klausur im Herbst auseinandersetzen.
Zustimmend beurteilte das Gremium die beantragte Bebauungsplanänderung an der Sudelfeldstraße zur Sanierung und Aufstockung eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses.
Ebenfalls positiv entschieden die Gemeinderäte über zwei Bebauungsplanänderungen an der Hofmillerstraße und an der Weidacher Straße.
Mit einer Erweiterung des Geltungsbereiches für das Programm Stadtumbau West der Degerndorfer Ortsmitte hat die Regierung von Oberbayern ihr grundsätzliches Einverständnis signalisiert. Der Umfang des Gebiets sollte künftig bis auf Höhe der Raiffeisenbank und der gegenüberliegenden Gastronomie erweitert werden, wofür sich auch die Ratsmitglieder geschlossen aussprachen.
Beinahe 20 Jahre zurück liegt der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung im Zuge der Beseitigung des Bahnübergangs an der Rosenheimer Straße. Dort festgeschrieben ist die Übernahme von einem Drittel der Kosten durch das Straßenbauamt und die Gemeinde Brannenburg. Da als Folge der Baumaßnahme Gebäudeschäden auftraten und Nachträge beim Bau der Grundwasserwanne erforderlich waren, stellte das Straßenbauamt bisher noch keine endgültige Abrechnung, was vermutlich 2019 zu erwarten ist, hieß es. Insgesamt bewegt sich die Kostensteigerung für die Gemeinde Brannenburg bei rund 5000 Euro.