Sonntägliche Autowäsche in Griesstätt

Noch keine saubere Lösung

von Redaktion

Wann darf in der Autowaschanlage am Griesstätter Kreisel künftig an Sonn- und Feiertagen ein Fahrzeug gewaschen werden? Diese Frage hat der Gemeinderat jetzt erst einmal zurückgestellt.

Griesstätt – Nach Vortrag zur Sachlage durch Griesstätts Bürgermeister Robert Aßmus wurde dieser Tagesordnungspunkt zur zweiten Änderung der Rechtsverordnung zum Betrieb von Autowaschanlagen zurückgestellt. Klärungsbedarf bestünde zwischen dem Betreiber und dem Nachbarn noch, war man sich einig.

Ging es bei einem Antrag der H. Maußen GmbH sowie bei der Änderung der Waschzeiten im Januar und Februar, die zunächst von 10 bis 19 Uhr festgelegt waren, noch um die Verlängerung bis 20 Uhr, stand in der jüngsten Gemeinderatssitzung erneut eine Änderung, beziehungsweise die Neufassung dieser Rechtsverordnung, an. Grund war die späte Erkenntnis, dass nach der Regelung im Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage für den Betrieb von Autowaschanlagen erst ab 12 Uhr gewaschen werden darf, sofern eine Gemeinde dies in ihrem Gebiet durch eine Verordnung zugelassen hat.

Dies war in der ursprünglichen Regelung übersehen worden und wäre wohl überhaupt nicht aufgefallen, wenn nicht an den Sonntagen einzelne Fahrzeuge bereits ab 8 Uhr gewaschen worden wären.

Zum Ausgleich beabsichtigte die H. Maußen GmbH nun die Verlängerung bis 22 Uhr, der Vorschlag der Ge-meinde beschränkte sich allerdings auf den Zeitraum von 12 bis 20 Uhr. Bis mögliche Einwände der Nachbarschaft betreffs Verlängerung nicht mit dem Betreiber abgesprochen sind, wollte sich der Gemeinderat nicht festlegen und stellte einen Beschluss über die Änderung der Verordnung erst mal zurück.

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