Ebay-Betrüger muss 20 Monate in Haft

Über die Motorsägen gestolpert

von Redaktion

Auch wenn die Vorwürfe des betrügerischen Handels mit Hunden sowie des Darlehensbetrugs fallen gelassen wurden – für seine Ebay-Betrügereien muss ein 30-jähriger Mann aus Bad Endorf 20 Monate in Haft.

Rosenheim/Bad Endorf – Gleich dreierlei Anklagen brachte die Staatsanwältin gegen den 30-jährigen Pferdewirt aus Bad Endorf vor. So verkaufte er beim Online-Auktionsportal Ebay Marken-Motorsägen – ohne eine davon zu besitzen. Aber auch Laubbläser und Modelleisenbahn-Wagen hatte er im Angebot, aber nicht in seinem Besitz. Des Weiteren verkaufte er Rassehunde-Welpen die nach seinen Angaben „kerngesund“ waren, aber bereits nach Wochen erkrankten und oftmals starben. Darüber hinaus hatte er laut Anklage eine 56-jährige Pferdefreundin um ein Darlehen von über 20000 Euro betrogen.

Von ungarischem Züchter gekauft

Bei dem Geschäft mit den Hunden sei er selber betrogen worden, so seine Erklärung vor Gericht. Den kränklichen Zustand der Tiere habe er nicht gekannt. Er habe sie guten Glaubens von einem ungarischen Züchter gekauft und auf ein gutes Geschäft gehofft. Was ihm das Gericht letztlich auch glaubte und daher den Anklagepunkt fallen ließ.

Zum Thema Ebay-Betrügereien ließ der Angeklagte durch seinen Anwalt Anton Pfeffer erklären, dass er sich in allen Punkten für schuldig erkläre. Er habe diese Betrügereien begangen, weil er zu dieser Zeit schwer spielsüchtig gewesen sei und unentwegt Geld brauchte. Mehr Geld, als er mit seinem Beruf als Reitlehrer und Pferdeausbilder verdienen konnte.

Rund um das Darlehen hingegen wies der Angeklagte die Schuld von sich. Die Darlehensgeberin habe ihm von sich aus geholfen, wirtschaftlich auf die Beine zu kommen. Er habe mit dem Handel von Pferden und dem Handel mit Pferdetransporter-Lkw ein erfolgreiches Geschäft betreiben wollen. Dazu habe sie ihm Geld vorgestreckt, ohne dass festgelegt worden sei, wann und wie er ihr die Summen zurück erstatten solle. Lediglich ein etwaiger Gewinn sollte geteilt werden.

Plötzlich hätte die Frau, die inzwischen zu einer guten Freundin geworden sei, unvermittelt Druck gemacht und habe auf sofortiger Rückzahlung bestanden. Er aber habe diese Summen in das Geschäft gesteckt und dort nicht sofort wieder herauslösen können. Aus Scham habe er ihr verschwiegen, dass er zu dieser Zeit häufig in Spielsalons und Casinos unterwegs gewesen sei.

Die Darlehensgeberin erklärte gegenüber dem Rosenheimer Amtsgericht, dass es keine „Beziehung“ zwischen ihr und dem Angeklagten gegeben habe. Sie habe in ihm gewissermaßen einen Sohn gesehen, der sich in einer Bredouille befand. Geschäftliche Interessen habe sie nicht gehabt.

Sie bestätigte zudem die Angaben des 30-Jährigen, dass keine konkreten Rückzahlungsmodalitäten vereinbart gewesen seien. Sie hatte das einfach als „gutes Werk“ gesehen – bis sie durch die Meldungen und Anrufe anderer Gläubiger des Angeklagten misstrauisch geworden sei und erstattete letztlich Anzeige.

Der Vorsitzende Richter Stefan Tillmann bat Staatsanwaltschaft und Verteidigung nach der Vernehmung zu einem Rechtsgespräch. Dabei erklärte die Staatsanwaltschaft, ihre Anklage wegen Darlehensbetrug zurückziehen zu wollen. Zu wenig präzise seien die Bedingungen, zu denen die Zeugin die Gelder dem Angeklagten überlassen hatte.

Letztlich verblieben als Vorwurf der Staatsanwaltschaft einzig die Ebay-Betrügereien. Zu den Ursachen, Folgen und Einschätzungen einer Spielsucht wurde als Gutachter der forensische Chefarzt und Psychologe des Inn-Salzach-Klinikums in Gabersee, Dr. Stefan Gerl, gehört. Dieser beschrieb die wohl vorhandene Spielsucht als Störung einer Impulsbeherrschung, die mitunter wahnhafte Züge annehmen könne. Dies sei im Falle des Angeklagten wohl aber nicht der Fall. Immerhin habe der, nach eigenen Angaben, diese Sucht immer wieder beherrschen können. Von einer teilweisen oder gar gänzlichen Schuldunfähigkeit könne keine Rede sein.

Psychologisches Gutachten

Die Staatsanwältin würdigte zwar das Geständnis des 30-Jährigen. Andererseits zählte sie auf, dass der Angeklagte in der Vergangenheit ein bereits geschlachtetes Pferd verkauft habe, als echter „Roßtäuscher“ aufgetreten sei und deshalb bereits in Haft war. Darüber hinaus habe er sich zum Tatzeitpunkt noch unter offener Bewährung befunden. Schließlich müsse man ihm bei der Vielzahl der Betrügereien Gewerbsmäßigkeit unterstellen. Sie beantragte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Der Verteidiger versuchte das Gericht davon zu überzeugen, dass sein Mandant ein Opfer seiner Sucht geworden sei. Er beantragte eine Strafe unter 18 Monaten Haft, verzichtete aber darauf, die Strafe als Bewährung zu beantragen.

Das Gericht lehnte eine „minderschwere Schuld“ ab. Zu planmäßig und zu kontinuierlich sei der Angeklagte vorgegangen. Dennoch zog man seine Suchtproblematik ins Kalkül und verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

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